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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019
- 7 U 21/18 -
Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko
Schutz des Patienten vor Sturz ist mit Schutz der Intimsphäre des Patienten abzuwägen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Pflegeheim keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken hat, wenn bei den Patienten keine Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist die
OLG: Pflegeheim war nicht zur durchgehenden Beaufsichtigung der demenzkranken Patientin verpflichtet
Das Landgericht Karlsruhe wies die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies nach Einholung eines pflegefachlichen Sachverständigengutachtens die Berufung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
- Sturz im Seniorenheim: Pflichtverletzung des Heimbetreibers muss zweifelsfrei nachzuweisen sein
(Landgericht Coburg, Urteil vom 24.01.2014
[Aktenzeichen: 22 O 355/13]) - Sturz einer Demenzpatientin wegen fehlender Fixierung und Bettgitters stellt keine fehlerhafte Pflege dar
(Landgericht Köln, Urteil vom 27.10.2020
[Aktenzeichen: 3 O 5/19]) - Keine Beweiserleichterung bei Sturz einer Seniorin bei durch Praktikantin begleiteten Spaziergang außerhalb der Tagespflegeeinrichtung
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21.02.2023
[Aktenzeichen: 4 U 222/22])
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Dokument-Nr. 27897
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