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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2019
- 32 C 1268/19 (88) -
Fluggesellschaft darf gemäß Fluggastrechteverordnung Beförderung bei unzureichenden Reiseunterlagen verweigern
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung bei nur verlängerten und nicht neu ausgestellten Kinder-Reisepässen
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen die Fluglinie haben, wenn diese die Beförderung auf einem Flug nach Südafrika verweigert, weil die Reisepässe mitreisender Kinder nicht neu ausgestellt, sondern nach Ablauf der Gültigkeit lediglich verlängert wurden.
In dem zugrundeliegenden Fall wollten die Kläger, darunter die zwei minderjährigen
Anforderungen bezüglich der Kinderreisepässe ergaben sich aus Mitteilungen des Auswärtigen Amtes und der südafrikanischen Behörden
Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die Beförderung nach der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28153
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