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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.09.2019
- C-686/17 -
In den Niederlanden aufgezogene Kultur-Champignons dürfen mit "Ursprung: Deutschland" gekennzeichnet werden
Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen ist Land der Ernte
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Champignons, die erst kurz vor ihrer Ernte nach Deutschland verbracht wurden, als deutsche Champignons verkauft werden dürfen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Wettbewerbszentrale im Jahr 2013 die
OLG verweist auf Vorgaben zur Kennzeichnung gemäß Zollkodex
Das Oberlandesgericht Stuttgart war zwar davon ausgegangen, dass der
Informationen über Ursprungsland nicht zur Irreführung von Verbrauchern geeignet
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union ist das Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen das Land ihrer Ernte. Die korrekte Angabe über das Land der Ernte sei nicht geeignet, den Durchschnittsverbraucher in die Irre zu führen. Weiterhin sei davon auszugehen, dass solche Informationen nicht als wesentlich für den Durchschnittsverbraucher anzusehen seien. Daraus folge, dass die Informationen über das Ursprungsland nicht geeignet seien, den
Aufklärender Zusatz über tatsächliche Verhältnisse der Aufzucht kann nicht verlangt werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nunmehr entschieden, dass für die Bestimmung des Ursprungslandes auf den Zollkodex abzustellen ist. Danach ist Ursprungsland das Ernteland, unabhängig davon, ob wesentliche Produktionsschritte in anderen Ländern erfolgt sind. Die in zahlreichen anderen unionsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Verbote, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2019
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online (pm/kg)
- Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
[Aktenzeichen: 20 BV 16.1961]) - Auf Werbeschildern angegebenes Ursprungsland von Lebensmitteln muss stimmen
(Landgericht Amberg, Urteil vom 28.01.2019
[Aktenzeichen: 41 HK O 784/18])
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Dokument-Nr. 28202
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