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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.01.2020
4 O 494/15 -

Autofahrer betrunken: Beifahrer erhält 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung nach Unfall

Psychische Leiden und Leben im Pflegeheim rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes

Das Landgericht Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld 400.000 Euro zugesprochen. Damit sprach das Gericht ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld aus und begründete dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4.00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1 Promille Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten.

Fehlendes Anlegen des Anschnallgurtes oder Kenntnis des Beifahrers über Alkoholisierung des Fahrers nicht nachweisbar

Das Landgericht Frankenthal sah es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an, dass der Kläger - wie von der beklagten Versicherung behauptet - nicht angeschnallt war. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Gericht stand zwar fest, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen "Vorglühen" getroffen hatten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten.

Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro angemessen

Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt das Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro für angemessen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal/ra-online (pm/kg)

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Dokument-Nr.: 28400 Dokument-Nr. 28400

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Kommentare (1)

 
 
Jan Lanc schrieb am 15.02.2020

Finde ich völlig angemessen statt den sonst zugesprochenen geringen Summen. Wofür haben wir die mindestens 7,5 Mio. € Deckung?

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