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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.01.2020
- 4 O 494/15 -
Autofahrer betrunken: Beifahrer erhält 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung nach Unfall
Psychische Leiden und Leben im Pflegeheim rechtfertigen Höhe des Schmerzensgeldes
Das Landgericht Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld 400.000 Euro zugesprochen. Damit sprach das Gericht ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld aus und begründete dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als
Fehlendes Anlegen des Anschnallgurtes oder Kenntnis des Beifahrers über Alkoholisierung des Fahrers nicht nachweisbar
Das Landgericht Frankenthal sah es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an, dass der Kläger - wie von der beklagten Versicherung behauptet - nicht angeschnallt war. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der
Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro angemessen
Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt das Landgericht ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2020
Quelle: Landgericht Frankenthal/ra-online (pm/kg)
- Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro aufgrund Schleudertraumas, chronischer Nackenschmerzen und langer Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.03.2014
[Aktenzeichen: 10 U 3341/13]) - Betrunkener Zustand eines Fußgängers begründet noch nicht überwiegendes Verschulden an Unfall
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2013
[Aktenzeichen: VI ZR 255/12]) - Schmerzensgeld von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels eines 35-jährigen Radsportlers
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.09.2021
[Aktenzeichen: 7 U 29/16])
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Dokument-Nr. 28400
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