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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.02.2022
- 7 U 199/12 -
Berufungsunfähigkeit bei chronischer Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren beruhen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil dem Kläger, der Simulationsvorwürfen ausgesetzt war, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen.
Der Kläger hatte eine
Gutachten stellt Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 % fest
Das OLG verurteilte die Beklagte zur Leistung aus der Berufungsunfähigkeitsversicherung. Der Senat hatte ein internistisch-rheumatologisches Gutachten eingeholt. Nach aufwendiger Diagnostik, so der Senat, seien zwar sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie ausgeschlossen worden. Es seien vom Sachverständigen aber auf somatischen Gebiet objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 % festgestellt worden (u.a. arthrotische Veränderungen an den Fingern sowie dem Daumensattelgrundgelenk). Hieran anknüpfend sei der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Feststellung einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ gelangt, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf führten.
Schwierige Diagnosestellung
Im Gegensatz zur „chronischen Schmerzstörung“, die allein in erster Instanz als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.07.2012
[Aktenzeichen: 1 O 9/06]
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Dokument-Nr. 31635
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