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Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 15.06.2022
- 49b C 505/21 -
Besuche von der Freigängerkatze eines Nachbarn sind in einer Wohnhaussiedlung zu dulden
Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden
Ein Grundstückseigentümer muss in einer Wohnhaussiedlung den Besuch einer Freigängerkatze eines Nachbarn dulden. Macht er geltend, dass es durch die Katze zu Verschmutzungen in Form von Katzenkot und Beschädigungen kam, so ist er dafür beweispflichtig. Dies hat das Amtsgericht Ahrensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks vor dem Amtsgericht Ahrensburg Klage auf
Kein Anspruch auf Unterlassung des Betretens des Grundstücks durch Katze
Das Amtsgericht Ahrensburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Provoziertes Betreten des Hauses durch Katze
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Klägerin das
Verschmutzung durch Katzenkot und Beschädigungen durch Katze müssen nachgewiesen werden
Soweit die Klägerin vorträgt, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2022
Quelle: Amtsgericht Ahrensburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 794 GE 2022, 794
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Dokument-Nr. 32007
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