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Landgericht Krefeld, Urteil vom 04.01.2023
- 2 S 11/22 -
Trotz durch Mieter selbst behebbarer Mängel besteht bei Sozialleistungsbezug Anspruch auf Korrektur der Betriebskostenabrechnung
Korrekte Nebenkostenabrechnung als Nachweis gegenüber Sozialleistungsträger
Auch wenn ein Fehler in der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter selbst beheboben werden kann, besteht ein Anspruch auf Korrektur, wenn der Mieter Sozialleistungen bezieht und er eine korrekte Abrechnung als Nachweis gegenüber dem Sozialleistungsträger benötigt. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Krefeld beanspruchte von ihrer Vermieterin die
Kein Anspruch auf Mietzahlung
Das Landgericht Krefeld bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Mietzahlung zu, da die Mieterin ein Recht zum Zurückbehalt der Miete für Januar 2021 zustehe solange die Vermieterin die fehlerhafte
Berechtigtes Interesse an Korrektur der Nebenkostenabrechnung
Zwar sei der Fehler in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2023
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (zt/WuM 2023, 98/rb)
- Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 17.03.2022
[Aktenzeichen: 10 C 51/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 98 WuM 2023, 98
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Dokument-Nr. 32726
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