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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.12.2021
- 2-13 S 135/20 -
Zulässigkeit der Installation einer Solaranlage auf Garagendach bei fehlender optischer Beeinträchtigung
Andere Wohnungseigentümer werden nicht benachteiligt
Ein Wohnungseigentümer kann auf dem Dach seiner Garage eine Solaranlage errichten, wenn dadurch der Gesamteindruck der Anlage nicht erheblich optisch verändert wird. In diesem Fall liegt keine Benachteiligung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer in Hessen brachte auf dem Dach seiner
Kein Anspruch auf Entfernung der Solaranlage
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Beklagten. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Keine erhebliche optische Veränderung des optischen Gesamteindrucks
Nach Auffassung des Landgerichts sei durch die Installation der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 305/rb)
- Amtsgericht Hanau, Urteil vom 19.10.2020
Jahrgang: 2023, Seite: 305 GE 2023, 305 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 236 WuM 2023, 236
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Dokument-Nr. 32795
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