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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.06.2023
- 13 K 5228/19 -
Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge betreffend den "Schabowski-Zettel" gewähren
Informationsinteresse des Klägers überwiegt Ausschlussinteresse des Verkäufers
Die Stiftung Haus der Geschichte muss einem Journalisten der BILD-Zeitung Einsicht in zwei Kaufverträge betreffend den sogenannten "Schabowski-Zettel" gewähren; dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Bereits im Jahr 2022 hatte das VG geurteilt, dass die Stiftung der Presse Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des "Schabowski-Zettels" erteilen müsse. Soweit der Kläger im damaligen Verfahren darüber hinaus Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte begehrt hatte, hatte das Gericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass sich das Begehren im Ergebnis als ein Begehren auf
Stiftung beruft sich auf Schutz von Daten und Geschäftsgeheimnisse
Das Haus der Geschichte hatte dies im Verwaltungsverfahren mit der Begründung abgelehnt, dass das
Erwerbshintergründe historisch besonders herausragender Ausstellungsstücke begründet erhebliches öffentliches Interesse
Dem ist das VG nicht gefolgt. Bei der hier vorzunehmen Einzelfallabwägung überwiegt das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33075
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