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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2022
- 9 AZR 146/21 -
BAG: Grundsätzlich besteht auch bei leicht überdurchschnittlicher Bewertung kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel in Arbeitszeugnissen
Eventuelle Ausnahme bei standardmäßiger Verwendung der Schlussformel durch Arbeitgeber
Grundsätzlich besteht auch bei leicht überdurchschnittlicher Bewertung kein Anspruch auf Aufnahme einer Dankes- und Wunschformel in ein Arbeitszeugnis. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Schlussformel standardmäßig in Arbeitszeugnissen verwendet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Kein Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Beklagten. Dem Kläger stehe aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung der negativen Meinungsfreiheit der Beklagten und der geringen Relevanz bei der Realisierung des Zeugniszwecks kein Anspruch auf die gewünschte
Eventuelle Ausnahme bei standardmäßiger Verwendung der Schlussformel durch Arbeitgeber
Ob ein Anspruch auf Aufnahme der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2023
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.10.2020
[Aktenzeichen: 1 Ca 1729/20] - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021
[Aktenzeichen: 3 Sa 800/20]
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Dokument-Nr. 33178
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