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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 15.11.2023
- 1 U 15/23 -
Keine Gefährdungshaftung des Vermieters von E-Rollern
E-Roller dürfen bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf Gehweg abgestellt werden
Eine Gefährdungshaftung des Vermieter von E-Rollern nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, wenn diese eine Maximalgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen können. Zudem können E-Roller bei ausreichend freiem Platz quer zu einer Hauswand auf dem Gehweg abgestellt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 stürzte ein Blinder in Bremen über zwei auf dem
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Bremen wies die Klage ab. Weder bestehe eine
Oberlandesgericht verneint Gefährdungshaftung
Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine
Keine Verletzung des Verkehrssicherungspflicht durch Abstellen der E-Roller
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei zudem keine Verkehrssicherungspflichtverletzung festzustellen, so dass eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB ebenfalls ausscheide. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bremen, Urteil vom 16.03.2023
[Aktenzeichen: 6 O 697/21]
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Dokument-Nr. 33578
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