Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Münster, Urteil vom 25.10.2023
- 38 C 1947/22 -
Vorlage von Belegen zur Betriebskostenabrechnung muss in geordneter Form erfolgen
Mieter nicht zum selbständigen Ordnen verpflichtet
Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebskostenabrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Münster hatten von ihrer Vermieterin die Vorlage der Belege zu den Betriebskostenabrechnungen von 2018 bis 2020 verlangt. Da die Vermieterin diese in ungeordneter
Kein Anspruch auf Nachzahlung aus den Betriebskostenabrechnungen
Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Nachzahlungen zu, da den Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht zustehe. Die Klägerin habe den Beklagten keine umfassende
Vorlage von Abrechnungsbelegen in geordneter Form
Nach § 259 Abs. 1 BGB bedürfe es einer geordneten Zusammenstellung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2024
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2024, 83/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 83 WuM 2023, 83
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33796
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33796
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.