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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 19.10.2023
- 1 K 97/22 -
Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung
Vergütung eines Insolvenztreuhänders steht nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Einkünfteerzielungssphäre des Steuerpflichtigen
Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Streitig war in dem Verfahren die Berücksichtigungsfähigkeit von
Kein Zusammenhang zu Vermietungsobjekten
Das Gericht sah die Klage als unbegründet an. Der Beklagte habe zu Recht die
Auch keine außergewöhnliche Belastungen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2024
Quelle: Finanzgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33886
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