Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Königstein im Taunus, Urteil vom 28.12.2023
- 21 C 833/23 -
Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheitsbeschlusses
Stilllegung einer Müllabwurfanlage ist keine bauliche Veränderung oder Gebrauchsregelung
Die bloße Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Denn darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Dies hat das Amtsgericht Königstein im Taunus entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hessen mehrheitlich beschlossen, dass die
Unwirksamkeit des Beschlusses über Stilllegung der Müllabwurfanlage
Das Amtsgericht Königstein im Taunus entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Sie könne mittels einstweiliger Verfügung den Stopp der
Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheitsbeschlusses
Die bloße
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2024
Quelle: Amtsgericht Königstein im Taunus, ra-online (zt/WuM 2024, 296/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 296 WuM 2024, 296
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34138
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34138
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.