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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 16.09.2024
- 4 K 2658/23.GI u.a. -
Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit durch Nebenbestimmungen im Rahmen der Erlaubnis gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteilen mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der Wettvermittler vor Ort eine glücksspielrechtliche Erlaubnis einzuholen hat.
Die in Malta ansässigen Kläger beantragten für verschiedene
Antragspflicht mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar
Demgegenüber kam das VG zu dem Ergebnis, dass die in Hessen vorgesehene alleinige Antragspflicht des Wettveranstalters vollumfänglich mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar sei. Die Erlaubnispflicht bezwecke eine bessere Ausübung der Aufsicht über Wettvermittler. Zudem sei der Veranstalter wirtschaftlich betrachtet der Endverantwortliche der Wettvermittlungen. Der Vermittler hingegen sei abhängig von dem Veranstalter, weil er nur im Auftrag eines einzigen Veranstalters vermitteln dürfe. Schließlich sei ein Eingriff in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34494
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