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Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2024
- 338 C 15281/24 -
Fester Halt im Linienbus - Stehende Position keine geeignete Sicherung bei Bremssituation
Eigenes Verhalten des Fahrgastes schließt Haftung des PKW-Fahrers aus
Ein 76-jähriger Fahrgast stürzt, als der Bus überraschend eine Vollbremsung hinlegen muss. Für seine Verletzungen will er Schmerzensgeld. Das AG München entschied nun aber: Für einen festen Halt im Bus sind Fahrgäste selbst verantwortlich.
Der zum Unfallzeitpunkt 76-jährige Kläger fuhr im April 2023 gegen 18.30 Uhr als Fahrgast in einem Busanhänger eines Busses. Das Busgespann fuhr auf der Rechtsabbiegespur auf eine rote Ampel zu, als ein PKW kurz vor diesem auf dieselbe Abbiegespur wechselte, weshalb der Busfahrer eine
Fahrgäste müssen für eigene Sicherheit sorgen
Das Gericht ging zwar davon aus, dass die Fahrweise des beklagten PKW-Fahrers zum
So ist dem Kläger - auch aufgrund seines Alters und des Mitführens des Trolleys - vorzuwerfen, dass er sich nicht hingesetzt hat, obwohl ausreichend Sitzplätze vorhanden waren. Direkt hinter dem Kläger war beispielsweise ein Sitzplatz frei, welcher überdies eine Haltestange zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
- Straßenbahn-Fahrgast muss sich festen Halt suchen: 80-jährige Frau haftet für Sturz in anfahrender Straßenbahn allein
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.05.2012
[Aktenzeichen: 22 U 251/11]) - Kein Schadensersatzanspruch für Fahrgast nach Sturz in Linienbus
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.08.2006
[Aktenzeichen: 5 O 1439/06])
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Dokument-Nr. 34543
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