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Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007
- 3 C 4552/06 -
Mitwirkungspflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung
Verwirkung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters durch wiederholte Zutrittsverweigerung
Mieter können ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung verlieren, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht bei der Beseitigung eines Feuchtigkeitsschadens verletzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall meldete ein
Gericht: Mieter hat Recht auf Mängelbeseitigung verwirkt
Das Amtsgericht Münster entschied, dass ein
Mieter hat Mitwirkungspflicht
Zwar müsse ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2008
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2008, Seite: 481 NZM 2008, 481 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2007, Seite: 569 WuM 2007, 569 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 385 ZMR 2008, 385
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Dokument-Nr. 6515
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