Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2008
- 262 C 33810/07 -
Eintrag in Internetbranchenverzeichnis: Preisangabe in AGB's darf nicht leicht überlesbar sein
Klausel ist sonst überraschend und somit unwirksam
Wird eine Entgeltvereinbarung im Auftragsformular innerhalb ungegliederter, kleingedruckter allgemeiner Geschäftsbedingungen so versteckt, dass sie leicht überlesen werden kann, ist sie unwirksam. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Das Formular war mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelt.
Kostenhinweis in AGBs versteckt
Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1.076,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.
Rechnung über 1.249,03 Euro
Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung über 1.249,03 Euro. Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab:
Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen seien, dass sie leicht überlesen werden konnten. Die Klausel sei daher überraschend und damit unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB).
Gericht: Opfer sollen übertölpelt werden
Das Gericht führte weiter aus, "dass das Geschäftgebaren der Klagepartei offensichtlich darauf abziele, ihre Opfer zu übertölpeln und arglistig zu täuschen".
Werbung
§ 307 Abs. 1 BGB (rao)
Wenn in einem mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" betitelten Auftragsformular eine Entgeltvereinbarung innerhalb, kleingedruckter allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) so versteckt wird, dass sie leicht übersehen wird, dann ist diese Klausel im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB "überraschend", mit der Rechtsfolge, dass sie unwirksam ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2008
Quelle: ra-online, AG München (vt/pm/pt)
- Überraschende Zahlungspflicht: Gut versteckte Zahlungspflicht für Eintragung in ein Branchenbuch ist unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 04.10.2007
[Aktenzeichen: 264 C 13765/07]) - LG Hamburg zu Branchenbuchabzocke: Eintragungsformular "Datenaktualisierung 2008" des DAD Deutscher Adressdienst erfüllt Straftatbestand des Betrugs
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.01.2011
[Aktenzeichen: 309 S 66/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7102
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7102
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.