Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 11.11.2008
- 15a C 112/08 -
Vermieter muss Modernisierungsarbeiten im nahen zeitlichen Zusammenhang zur beabsichtigten Modernisierung ankündigen
Beginn der Arbeiten nach 1 Jahr ist zu spät - Zu den Formalitäten einer Modernisierungsankündigung
Vermieter dürfen Modernisierungsarbeiten nur durchführen lassen, wenn sie zuvor die Arbeiten wirksam angekündigt haben. Selbst wenn eine Modernisierungsankündigung erfolgt ist, kann diese "verbraucht" sein, wenn die Arbeiten nicht bald darauf erfolgen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
Im zugrundeliegenden Fall zeigte der
Arbeiten nicht wirksam angekündigt
Das Amtgericht Berlin-Schöneberg entschied, dass der
Schreiben erfüllt nicht die formellen Voraussetzungen
Das Schreiben vom 17. März 2008 entspreche nicht den formellen Voraussetzungen für eine
Allein der Hinweis auf eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7285
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.