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Landgericht Hof, Urteil vom 17.02.2000
- 13 O 471/99 -
Wohnungsbrand: Kurzes Unbeaufsichtigtlassen einer brennenden Kerze auf gefliestem Tisch ist nicht grob fahrlässig
Toilettengang
Wer trotz brennender Kerze das Zimmer verlässt, handelt nicht unbedingt grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hofs hervor.
Eine Frau entzündete auf einem gefliesten Wohnzimmertisch eine
Richter: Keine grobe Fahrlässigkeit
Die Richter entschieden, dass die Frau nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Sie habe zwar das Zimmer, aber nicht die Wohnung verlassen, sie habe somit nicht jeden Rest an Überwachungsmöglichkeit aus der Hand gegeben.
Kerze stand auf gefließtem Tisch
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Adventskranz, menschliches Bedürfnis und zugeschlagene Haustür
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.2001
[Aktenzeichen: 7 S 4333/01]) - Wegen "körperlicher Reize" des Partners die brennenden Adventskranzkerzen vergessen - Keine grobe Fahrlässigkeit
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999
[Aktenzeichen: 4 U 182/98])
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Dokument-Nr. 8840
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