Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 26.10.2007
- 38 C 377/06 -
Weihnachtspyramide bleibt kurzfristig unbeaufsichtigt – Plötzlicher Brand ist nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten
Kurze Abwesenheit stellt weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln dar
Wer eine Weihnachtspyramide im Wohnzimmer für weniger als zehn Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Bei einem Brand muss der Betroffene den Schaden nicht der Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Offenbach am Main.
Im zugrunde liegenden Fall nahm die Gebäudeversicherung des Vermieters den beklagten Mieter wegen eines Brandes in Regress. Der Brand entstand durch eine Holzlicht-Weihnachtspyramide. Die Pyramide war einige Zeit lang unbeaufsichtigt, da er seine Notdurft verrichten musste. In dieser Zeit entstand der Brand.
Regressanspruch nur bei fahrlässigem Handeln
Das Amtsgericht Offenbach am Main hielt die Klage für nicht begründet. Ein Regress gegen den Beklagten komme nur dann in Betracht, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe.
Brandgefahr besteht bei kurzzeitigem Verlassen des Raumes grundsätzlich nicht
In diesem Fall käme vorsätzliches Handeln ebenso wenig in Betracht wie
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2009
Quelle: ra-online, DAV
- 6-jähriges Kind kann nicht auf brennende Kerzen einer Weihnachtspyramide aufpassen
(Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Urteil vom 17.06.2002
[Aktenzeichen: 6 C 566/01]) - Wohnungsbrand: Kurzes Unbeaufsichtigtlassen einer brennenden Kerze auf gefliestem Tisch ist nicht grob fahrlässig
(Landgericht Hof, Urteil vom 17.02.2000
[Aktenzeichen: 13 O 471/99])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8928
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8928
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.