alle Urteile, veröffentlicht am 04.06.2007
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.01.2007
- I R 87/03 -
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen Gemeinschaften
Ein im Ausland wohnender Künstler ist bei einem Auftritt im Inland mit seinem Honorar beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird vom Veranstalter unmittelbar bei Auszahlung des Honorars abgezogen. Erwerbsaufwendungen werden hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat in einem Urteil vom 12. Juni 2003 und in einem weiteren Urteil vom 3. Oktober 2006 entschieden, dass der Steuerabzug an der "Quelle" aus Gründen des effektiven Steuervollzugs in Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht, dass hierbei allerdings Aufwendungen des Künstlers berücksichtigt werden müssen, die diesem in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit seinem Auftritt entstanden sind. Die Urteile des EuGH sind in der Fachwelt als das "Gerritse"- und das "Scorpio"-Urteil bekannt geworden.
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hatte nun abschließend über die Rechtssache "Gerritse" zu entscheiden: Herr Gerritse ist ein in den Niederlanden wohnender niederländischer Staatsangehöriger, der in Deutschland ein Honorar für einen Solo-Auftritt als Schlagzeuger erhielt. Er wollte wie ein inländischer Künstler zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dabei sollten seine bislang nicht berücksichtigten Betriebsausgaben angesetzt und sollte ihm außerdem der sog. Grundfreibetrag gewährt werden. Der Bundesfinanzhof lehnte beides ab: Es genüge, wenn Herrn Gerritse für die Betriebsausgaben die Möglichkeit eines vereinfachten Erstattungsverfahrens gegeben... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.2007
- 1 BvR 2036/05 -
Verfassungsbeschwerden gegen Emissionshandel erfolglos
Am 15. Juli 2004 traten das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und am 31. August 2004 das Zuteilungsgesetz 2007 in Kraft. Mit diesen Gesetzen wurde die von der Europäischen Gemeinschaft erlassene Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, durch eine kosteneffiziente Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz bedürfen die Betreiber bestimmter industrieller Anlagen für die Freisetzung von Treibhausgasen einer Genehmigung. Dem Betreiber der Anlage werden Zertifikate über die Befugnis zur Emission von Treibhausgasen zugeteilt, und zwar nach Maßgabe des Zuteilungsgesetzes 2007; dieses legt die Gesamtmenge an Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 fest. Durch eine wachsende Verknappung der Berechtigungen soll die Reduzierung der Treibhausgase erreicht werden.
I. Die Verfassungsbeschwerde der in Deutschland tätigen Aluminiumproduzenten (1 BvR 1847/05), die sich gegen das Zuteilungsgesetz 2007 richtete, wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, da sie nicht binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes eingelegt worden und damit unzulässig war.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2007
- S 1 U 4348/06 -
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem betrieblich veranstalteten Fußballspiel
Ein Fußballturnier kann eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung oder Teil einer solchen sein. In diesem Fall steht ein Spieler, der sich während eines Fußballspiels verletzt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Voraussetzug ist insoweit, dass die Veranstaltung im Interesse des Unternehmens liegt und von der Autorität der Unternehmensleitung getragen ist. Die Veranstaltung muss darüber hinaus der Verbundenheit zwischen Unternehmensleitung und den Beschäftigten einerseits sowie andererseits den Beschäftigten untereinander dienen. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss grds. allen Beschäftigten... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2007
- III ZR 146/06 -
Immobilienkäufer kann Makler nicht für Falschangaben des Verkäufers haftbar machen
Makler darf regelmäßig auf Angaben des Verkäufers vertrauen
Wenn der Verkäufer einer Immobilie falsche Angaben macht, kann dafür nicht der Makler haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Makler eine Eigentumswohnung vermittelt. Zu dieser gehörte auch ein nachträglich ausgebautes "Dachstudio" von ca. 35 qm. Später stelle sich erhaus, dass dieses Studio ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgebaut worden war. Die Käufer bezifferten ihren Schaden auf rund 46.000,- EUR, wovon sie bereits 5.000,- EUR vergleichsweise vom Verkäufer erhalten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.06.2007
- II ZR 147/05 und II ZR 173/05 -
Fall ComRoad: BGH bestätigt erneut Grundsätze der Informationsdeliktshaftung
Anleger muss Grund für Aktienkauf beweisen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Aktiengesellschaft sich nicht auf § 57 (Verbot der Einlagenrückgewähr) und § 71 (Beschränkung des Erwerbs eigener Aktien) AktG berufen kann, wenn sie von Anlegern wegen der durch ihren Vorstandsvorsitzenden begangenen vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§§ 826, 31 BGB) in Anspruch genommen wird. Außerdem bekräftigte der BGH seine strengen Anforderungen an die Beweise, die Aktionäre erbringen müssen, wenn sie behaupten, dass ihr Schaden wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen entstanden ist. Sie müssen beweisen, dass sie die Aktien gerade wegen der (falschen) Börsenmitteilungen erworben haben.
Die Beklagte ist die ComRoad AG, deren Aktien früher am Neuen Markt gehandelt wurden. Die beiden Kläger sind Aktionäre der Beklagten, die Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der Beklagten über die Börse begehren.Am 26. November 1999 wurden die Aktien der Beklagten erstmals zum Handel am Neuen Markt zugelassen. In der Folge stieg deren Kurs binnen weniger... Lesen Sie mehr
Werbung
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.2007
- 5 LC 225/04 -
Wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit im Feuerwehrdienst darf 48 Stunden nicht übersteigen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Berufung eines Oberbrandmeisters, der im Dienste der Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover steht, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils teilweise stattgegeben und die Landeshauptstadt Hannover verurteilt, ihn zukünftig mit höchstens durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich im Dienst einzusetzen, und sie verpflichtet, ihm angemessenen Freizeitausgleich für die von ihm seit dem 1. Oktober 2003 rechtswidrig geleisteten Überstunden zu gewähren.
Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verstößt § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise (Nds. ArbzVO-Feu), der eine wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von 56 Stunden (einschließlich Bereitschaftsdienst) vorsieht, gegen Gemeinschaftsrecht. Denn Art. 6 Buchst. b der... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.04.2007
- VI R 53/04 -
Beschaffung klimabedingter Kleidung und Ausstattung unterliegt der Lohnsteuer
Nach § 3 Nr. 13 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder grundsätzlich steuerfrei. Die Vorschrift ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einschränkend dahin auszulegen, dass die Steuerfreiheit nur dann eintritt, wenn Aufwendungen abgegolten werden, die der öffentlich Bedienstete anderenfalls als Werbungskosten abziehen könnte. Für den Bundesfinanzhof ist dabei die Erwägung maßgebend, dass Reise- und Umzugskostenvergütungen im privaten wie im öffentlichen Dienst nach den gleichen Grundsätzen steuerfrei zu stellen sind. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzof nun bestätigt.
Im Streitfall hatte ein Bundesministerium die an seine Bediensteten im Rahmen von Auslandseinsätzen gewährten Umzugskostenvergütungen gemäß §§ 11 und 12 der Auslandsumzugskostenverordnung (Beiträge zum Beschaffen klimabedingter Bekleidung und sonstiger Ausstattung) nicht der Lohnsteuer unterworfen. Das Finanzamt hatte daraufhin das Ministerium in Haftung genommen. Der Bundesfinanzhof... Lesen Sie mehr