alle Urteile, veröffentlicht am 23.02.2012
Amtsgericht Lünen, Urteil vom 07.09.2001
- 22 II 264/00 WEG -
Hausordnung darf Schuhe nicht aus Treppenhaus verbannen
Das generelle Verbot des Abstellens von Schuhen im Hausflur überschreitet das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Im Hausflur abgestellte Schuhe gefährden nicht grundsätzlich den ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Während einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Übernahme eines Verbot hinsichtlich des Abstellens von Schuhen im Hausflur vom Amtsgericht Lünen untersagt wurde, konnten die Regelungen über die Vergabe des Reinigungs- und Winterdienstes an ein externes Unternehmen als auch die Herausgabe des Heizungskellerschlüssels an nur einen der Hausbewohner für sinnvoll und damit wirksam erklärt werden.
Der Antrag im vorliegenden Fall wandte sich gegen eine Reihe von Beschlüssen, die auf der Wohnungseigentümerversammlung gefasst wurden. Die beanstandeten Punkte sollten laut Antragsteller vom Gericht für unwirksam erklärt werden.Das Amtsgericht Lünen folgte dem Antrag teilweise und erklärte unter anderem den Punkt 5.14 der Tagesordnung für unwirksam. Darin habe man das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus untersagen wollen. Zur Begründung heißt es, dass der vorliegende Beschluss zu weit gehe und damit das Verhältnismäßigkeitsprinzip überschreite. Gemäß § 15 Abs. 2 WEG könne, soweit keine Hausordnung entgegenstehe, durch Stimmenmehrheit... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 14.09.2011
- 8 C 1715/11 -
Anbringung einer Satellitenschüssel vom Grundrecht geschützt
Der Mieter muss sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten können
Das laut Mietvertrag untersagte Anbringen einer Satellitenschüssel am Gebäude oder auf dem Grundstück des Vermieters kann im Einzelfall genehmigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Interesse des Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, höher bewertet wird als das Interesse des Vermieters, die Anbringung einer Satellitenanlage zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne durch einen Mieter unterbinden, da ein entsprechendes Verbot Bestandteil des Mietvertrags war. Der Mieter klagte gegen diese Restriktion mit der Begründung, er könne das Programm seines Herkunftslandes nicht über andere zusätzliche digitale Kabelprogramm empfangen.Der Vermieter habe... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.06.2011
- I ZR 157/10 -
"Branchenbuch Berg-Urteil": BGH verbietet als Korrekturabzug getarntes Angebotsschreiben für Internet-Branchenbuch
Äußeres Erscheinungsbild darf kein bereits bestehendes Vertragsverhältnis vortäuschen / Werbeschreiben muss eindeutig als solches zu erkennen sein
Ist das äußere Erscheinungsbild einer Werbung dazu geeignet, ein bestehendes Vertragsverhältnis vorzutäuschen, besteht darin der Tatbestand der Verschleierung und Irreführung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall warb die Neue Branchenbuch AG, die unter www.branchenbuch.ag ein Internetbranchenbuch veröffentlicht, für Ihr Angebot bei einem Gewerbetreibenden. Das Angebot war überschrieben mit "Branchenbuch Berg Ihr Angebot für 2008/09". Das Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten" verklagte das Unternehmen daraufhin mit der Begründung, die Versendung des Schreibens sei wettbewerbswidrig.... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 16.01.2012
- 6 V 4218/11 E -
Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig
Versorgungscharakter beider Lebensformen erfordert Gleichbehandlung
Das Finanzgericht Münster hat im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, beantragten beim Finanzamt einen Wechsel von ihrer bisherigen Lohnsteuerklasse I in die für sie günstigere Steuerklassenkombination III/V. Das Finanzamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass diese Kombination nach § 38 b EStG ausschließlich für Verheiratete zulässig sei.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2011
- S 6 U 1145/09 -
Arthrose im Kniegelenk ist bei Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen
Mehr als 30.000 Stunden kniebelastende Arbeit als Ursache für Gonarthrose wahrscheinlich
Eine Arthrose im Bereich der Kniegelenke ist bei einem Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Der 1957 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete bis 2007 fast dreißig Jahre lang als Estrichleger. Seitdem ist er arbeitsunfähig. Die Anerkennung seiner Arthrose im Bereich der Kniegelenke (Gonarthrose) als Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab: Die Arthrose sei nicht beruflich, sondern maßgeblich durch sein Übergewicht und eine angeborene Fehlstellung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.02.2012
- 6 B 1778/12 -
Landesregierung muss Journalisten keine weitere Auskunft zu Antworten Christian Wulffs auf Landtagsanfrage erteilen
Eilantrag eines Journalisten des Springer-Verlages auf Auskunft abgelehnt
Die Landesregierung ist nicht dazu verpflichtet, einem Journalisten Auskunft auf die Frage zu erteilen, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Christian Wulff eine Antwort zu seiner geschäftlichen Beziehungen zu Egon Geerkens freigegeben hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte ein Journalist des Axel-Springer-Verlages Auskunft zu der Frage, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Christian Wulff die Antwort auf Landtagsanfrage freigegeben hat, in der es um die geschäftlichen Beziehungen unter anderem zwischen Christian Wulff und Herrn Egon Geerkens ging. Er begehrte diese Auskunft durch Vorlage der Farbkopie... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2012
- 16 A 2527/07, 16 A 1456/08, 16 A 1529/09 -
Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig
Für Anerkennung des EU-Führerscheins muss ordentlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat liegen
EU-Führerscheine müssen grundsätzlich von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Allerdings muss für die Anerkennung der Fahrerlaubnis sichergestellt sein, dass der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz tatsächlich im Ausstellerstaat hat. Ist dies nicht der Fall, muss der ausländische Führerschein im Inland nicht anerkannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In allen drei zugrunde liegenden Verfahren war den Klägern in der Vergangenheit mehrfach wegen Alkohols am Steuer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Nachdem sich die Wiedererlangung einer inländischen Fahrerlaubnis wegen des Erfordernisses einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Begutachtung als schwierig erwies, hatten die Kläger zwischen 2005 und 2007 in Polen bzw.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- 5 AZR 765/10 -
Bundesarbeitsgericht zur Vergütungserwartung bei Mehrarbeit
Bei Fehlen wirksamer Vergütungsregelung ist Arbeitgeber zur Vergütung von Mehrarbeit verpflichtet
Fehlt in einem Arbeitsvertrag eine (wirksame) Vergütungsregelung, ist der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 1 BGB verpflichtet, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 1.800 Euro bei der beklagten Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Erfordernis sollte der Kläger ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr