alle Urteile, veröffentlicht am 29.05.2012
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 26.11.1998
- 2 C 305/98 -
Mietminderung in einer Altbauwohnung: Kein Mangel aufgrund knarrender Dielen und schwergängiger Türen
Nur erhebliche Beeinträchtigungen berechtigen im Altbau zur Mietminderung
Wer eine Altbauwohnung bezieht, der muss mit gewissen "Schönheitsfehlern" leben und kann diese nicht als einen Mangel der Mietsache geltend machen. Neben knarrenden Dielen und unebenen Fußböden kann auch die Toilette bis zu einem gewissen Grad verschmutzt sein, ohne dass darin ein Mietmangel besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Im vorliegenden Fall machten die Mieter einer Altbauwohnung Mietminderung geltend, da sie in knarrenden Dielen, einem unebenen Fußboden, verschmutzten Drückergarnituren und nicht gang- und schließbaren Flügeltüren sowie einer verschmutzten Toilette einen Mietmangel sahen.Das Amtsgericht Köpenick entschied, dass Minderung aufgrund der geltend gemachten Mängel nicht in Frage kam. Knarrende Dielen, schwergängige Türen, verschmutzte Drückergarnituren und unebene Fußböden seien in Altbauten bis zu einem gewissen Grad hinzunehmen. Auch verschmutzte Toiletten seien grundsätzlich kein Mangel bei gebrauchten Wohnungen. Nur erhebliche Beeinträchtigungen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.05.2012
- 1 ABN 27/12 -
CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig
BAG bestätigt Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nie tariffähig war.
Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 ist Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Die zeitlichen Wirkungen des Senatsbeschlusses betrafen die im Entscheidungszeitpunkt geltende Satzung der CGZP und waren daher... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, sonstiges vom 16.05.2012
- 8 A 10042/12.OVG -
Nachbarn müssen Lärm eines Kinderspielplatzes hinnehmen
Geräusche spielender Kinder sind als Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung grundsätzlich zumutbar
Der Lärm, der während der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr von Ganztagsschulkindern bei der Nutzung eines Kinderspielplatzes ausgeht, ist von den Nachbarn hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die in einem benachbarten Wohngebiet wohnt, wendet sich gegen den Lärm, der werktäglich von 13 Uhr bis 16 Uhr dadurch verursacht wird, dass Gruppen der Ganztagsschulkinder der Haidwaldschule den Kinderspielplatz im Helwertpark nutzen.Das Verwaltungsgericht gab der Ortsgemeinde auf, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 29.08.2011
- 191 C 199/10 -
AG München zur Frage der Sorgfaltspflicht eines Auktionshauses gegenüber den Ersteigerern
Auktionator und Ersteigerer sind nicht immer Vertragspartner
Ein Auktionator wird nur dann Vertragspartner des Ersteigerers, wenn er im eigenen Namen handelt. Allerdings wird ihm ein besonderes Vertrauen entgegen gebracht und er hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Vertragsschluss, so dass er Sorgfaltspflichten auch gegenüber dem Ersteigerer hat, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen können. Die Anforderungen daran dürfen jedoch nicht überspannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ersteigerte der spätere Kläger Anfang 2008 auf einer Auktion eines Münchner Auktionshauses das Gemälde eines Malers der Nachkriegszeit zu einem Preis von insgesamt 1.736 Euro. Auf der Rückseite war ein Aufkleber mit einer Identifikationsnummer eines anderen Auktionshauses angebracht, welcher das Gemälde besagtem Maler zuschrieb.Als sich der... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.05.2012
- S 16 AS 581/11 -
Stillende Mütter erhalten keine höheren Hartz IV-Leistungen
Per Gesetz ausdrücklich für die Schwangerschaft vorgesehener Mehrbedarf nicht auf Stillzeit übertragbar
Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten zwei Mütter einen Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer 2008 und 2010 geborenen Kinder. Sie legten dar, dass stillende Mütter in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes einen um etwa 500 - 600 kcal erhöhten Kalorienbedarf hätten. In der Schwangerschaft sehe das Gesetz einen Mehrbedarf wegen höherer Kosten für Ernährung, Wäsche etc. vor, obwohl... Lesen Sie mehr
Werbung
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2012
- 5 K 1934/11 -
Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für Zaunumbau stellen weder mittelbare noch um unmittelbare Krankheitskosten dar
Die Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der Sohn der Kläger des zugrunde liegenden Falls leidet an einer Autismuserkrankung, mit der eine starke Weglauftendenz einhergeht. Die Kläger hatten bereits im Jahre 2009 um einen Teil ihres Grundstücks als Weglaufschutz einen Maschendrahtzaun mit einem abschließbaren Tor für 350 Euro errichtet, was vom Finanzamt im Rahmen der Veranlagung 2009 als außergewöhnliche Belastung anerkannt... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.05.2012
- 7 Sa 2/12 -
Kündigung des mannschaftsärztlichen Betreuers von Schalke 04 unwirksam
Arbeitgeber hätte durch Abmahnung darauf hinweisen müssen, dass er in Vorgehensweise des Arbeitnehmers kündigungswürdigen Pflichtverstoß sieht
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung des mannschaftsärztlichen Betreuers des Profikaders des FC Schalke 04 durch das Gesundheitszentrum "medicos" unwirksam war. Das Gericht verwies darauf, dass eine Kündigung u.a. wegen vorgeworfener Wettbewerbsverstöße der vorherigen Abmahnung bedurft hätte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit dem 1. Januar 2006 bei dem beklagten Gesundheitszentrum als fachärztlicher Leiter berufliche Rehabilitation tätig. Die Beklagte bietet medizinische Leistungen u.a. auch dem Gebiet des Sports an. In diesem Zusammenhang war sie aufgrund eines Dienstvertrages zuständig für die mannschaftsärztliche Betreuung des Profikaders des FC Schalke... Lesen Sie mehr