alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2015
Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2015
- 922 Cs 433 Js 114354/15 -
Stinkefinger: Taxifahrer wegen Beleidigung und Nötigung zu Geldstrafe verurteilt
Nicht tolerierbares Verhalten im Straßenverkehr muss zumindest Sanktion eines einmonatigen Fahrverbots nach sich ziehen
Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer, der einem anderen Autofahrer während eines Überholmanövers den "Stinkefinger" gezeigt hatte, wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Im zugrunde liegenden Streitfall befuhr ein 56-jähriger Taxifahrer am 28. September 2014 mit seinem Taxi die Baumgartnerstraße in München. Er hatte keinen Fahrgast im Wagen. Vor ihm fuhr der Geschädigte, ein 40-jähriger Münchner, mit seinem VW Touran in Begleitung seiner Ehefrau. Plötzlich überholte ihn das Taxi mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn, beim Vorbeifahren zeigte ihm der Taxifahrer den gestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte das Taxi so knapp vor ihm ein, dass der Touran Fahrer eine Vollbremsung einleiten musste und die Reifen quietschten. Nur dadurch konnte ein Auffahrunfall verhindert werden.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 03.12.2015
- 6 K 1400/15 -
Beginn eines Universitätsstudiums parallel zur Berufsausbildung rechtfertigt keine Löschung des Lehrvertrages aus dem Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
Möglichkeit des Selbststudiums in den Abendstunden und am Wochenende ermöglicht auch ordnungsgemäße (Vollzeit-)Ausbildung parallel zum Studium
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass allein der Beginn eines Universitätsstudiums parallel zur Berufsausbildung nicht die Löschung des Lehrvertrages aus dem Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse rechtfertigt. Da auch bei einem Bachelorstudium eine Anwesenheitspflicht nur in geringem Umfang besteht und das Selbststudium ohne Weiteres auf die Abendstunden und/oder das Wochenende gelegt werden kann, ist es nach Auffassung des Gerichts nicht ausgeschlossen, dass parallel zum Studium eine ordnungsgemäße (Vollzeit-)Ausbildung stattfinden kann.
Die Auszubildende des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im Oktober 2013 mit einem Pferdegestüt, deren Inhaber ihr Stiefvater ist, einen Vertrag über die Ausbildung zur Pferdewirtin geschlossen. Die Arbeitszeit wurde im Ausbildungsvertrag auf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich festgelegt. Im September 2014 nahm die Klägerin parallel zu ihrer Ausbildung einen Bachelorstudiengang... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 27.10.2015
- 5 C 267/15 -
Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Durch Zustimmung abgeschlossener Mietänderungsvertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar
Erklärt der Mieter schriftlich seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung, so kann er diese nicht gemäß den Vorschriften zu den Fernabsatzverträgen widerrufen. Denn der durch die Zustimmung abgeschlossene Mietänderungsvertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Mieter eines Einfamilienhauses im April 2015 schriftlich seine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen. Er zahlte dementsprechend ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Miete. Im Juli 2015 entschied sich der Mieter jedoch um. Er widerrief seine Zustimmung zur Mieterhöhung und verlangte die Rückzahlung der Mieterhöhungsbeträge. Da sich die Vermieterin... Lesen Sie mehr