alle Urteile, veröffentlicht am 04.12.2015
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2015
- 20 D 78/14.AK, 20 D 79/14.AK, 20 D 95/14.AK, 20 D 98/14.AK -
Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund gerichtlich gestoppt
Genehmigung für Flugverkehr zu Nachtzeiten liegt fehlerhafte Abwägung widerstreitender Interessen zugrunde
Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dortmund, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit der Genehmigung der Bezirksregierung Münster war die allgemeine Betriebszeit des Flughafens auf 6.00 bis 22.30 Uhr festgelegt worden, für planmäßige Landungen galt eine Betriebszeit bis 23.00 Uhr. Zusätzlich waren planmäßige Starts im Fall einer Verspätung bis 23.00 Uhr zulässig, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr. Gegen die Genehmigung hatten mehrere in Unna und Dortmund wohnende Anwohner sowie die Stadt Unna geklagt.In der Entscheidungsbegründung führte das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen aus, dass die Genehmigung zwar nicht gegen Ziele der Raumordnung verstoße.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2015
- 2 BvR 2019/09 -
Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage in Deutschland ohne Erfolg
Rechtschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde nach Klageabweisung in den Vereinigten Staaten nicht mehr gegeben
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich ein deutsches Unternehmen gegen die Zustellung einer in den Vereinigten Staaten von Amerika erhobenen Schadensersatzklage wendet. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Zustellung der Klage in Deutschland nach dem Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 als rechtskonform bestätigt hat. Das ursprüngliche Begehren der Beschwerdeführerin hat sich erledigt, nachdem die Klage von den amerikanischen Gerichten - im Anschluss an die Entscheidung des U.S. Supreme Court im Fall Kiobel - rechtskräftig abgewiesen worden ist. Mit der Erledigung fehlt es am erforderlichen Rechtschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde. Es liegt keine Fallkonstellation vor, in der ein solches Interesse auch nach Erledigung ausnahmsweise verfassungsrechtlich anzuerkennen wäre.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Aktiengesellschaft, die international als Automobilzulieferer und Rüstungskonzern tätig ist und unter anderem auch zwei Standorte in den USA unterhält. Im November 2002 wurde sie, neben weiteren multinationalen Konzernen, von einer Gruppe von südafrikanischen Klägern mit einer Sammelklage vor einem Gericht der Vereinigten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.08.2015
- 275 C 11538/15 -
Diebstahl aus Hotelsafe gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Auch bei Beeinträchtigung des Erholungserfolgs stellt Diebstahl keinen Reisemangel dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Diebstahl aus dem Hotelsafe in der Regel keinen Reisemangel darstellt, sondern zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.
Im zugrunde liegenden Verfahren buchte der Kläger aus Neuengönna für sich und seine Ehefrau am 31. Juli 2014 bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik für die Zeit vom 25.November bis 9. Dezember 2014.Der Kläger behauptete, dass am 4. Dezember 2014 in das Hotelzimmer eingebrochen wurde und aus dem Safe 666 Euro und 108 US-Dollar... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2015
- AnwSt (R) 4/15 -
BGH: Rechtsanwalt darf Abgabe eines Empfangsbekenntnisses bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt ablehnen
Kein Vorliegen eines berufswidrigen Verhaltens
Ein Rechtsanwalt ist berechtigt die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195 ZPO) abzulehnen. Dadurch verstößt er nicht gegen § 14 Satz 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und verletzt damit auch nicht seine Berufspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Rechtsanwalt im Juli 2012 im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Eilverfahrens das gegen die von ihm vertretene Beklagte lautende Urteil des Landgerichts. Die Zustellung erfolgte vom gegnerischen Anwalt. Der Rechtsanwalt hielt es im Interesse seiner Mandantin für erforderlich, das verlangte Empfangsbekenntnis nicht abzugeben. Er weigerte sich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.06.2015
- 210 C 42/15 -
Mieterhöhungsverlangen: Laut Mietvertrag vorhandener Abstellraum stellt wohnwerterhöhendes Merkmal dar
Zwischenzeitliche Beseitigung des Abstellraums durch Mieter unerheblich
Gehört zu einer Mietwohnung laut dem Mietvertrag ein Abstellraum, so stellt dies ein wohnwerterhöhendes Merkmals dar. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der Abstellraum zwischenzeitlich vom Mieter beseitigt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung im November 2014 einer Mieterhöhung zustimmen. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob der laut Mietvertrag vorhandene Abstellraum als wohnwerterhöhendes Merkmal einzustufen war. Die Mieter verneinten dies mit dem Hinweis, dass der Raum inzwischen durch sie beseitigt worden sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2015
- 14 K 982/13 -
Schweizer Familienzulage: Differenzkindergeld ist pro Kind zu berechnen
Übersteigende Beträge für die erste beiden Kinder dürfen nicht mit Kindergeldanspruch für weitere jüngere Kinder verrechnet werden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das sogenannte Differenzkindergeld, also der Unterschiedsbetrag zwischen dem deutschen Kindergeld und der Schweizer Familienzulage, pro Kind zu berechnen ist. Übersteigt demnach die Schweizer Familienzulage für das erste und zweite Kind das Kindergeld, darf dieser übersteigende Betrag nicht mit dem Kindergeldanspruch für zwei weitere jüngere Kinder verrechnet werden, sondern ist für das einzelne Kind eigenständig zu berechnen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt mit ihrem Ehemann und vier Kindern im Inland. Ihr ältestes Kind ist volljährig und befindet sich in Berufsausbildung. Ihr Ehemann erhält als Arbeitnehmer in der Schweiz für die Kinder Familienzulagen. Die Schweiz ist unter Berücksichtigung von Verordnungen der EU und des Freizügigkeitsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz... Lesen Sie mehr