alle Urteile, veröffentlicht am 14.12.2015
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2015
- OVG 12 B 2.15 -
Oberverwaltungsgericht verbietet Berliner Körperwelten Museum
Plastinierte Ausstellungsstücke unterliegen dem im Gesetz geregelten Ausstellungsverbot
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Ausstellung plastinierter Exponate menschlicher Körper der Genehmigung bedarf. Das Gericht wies damit die hiergegen gerichtete Klage der Betreiberin des Menschen Museums im Berufungsverfahren ab. Auch der hilfsweise gestellte Antrag der Museumsbetreiberin auf Erteilung einer solchen Genehmigung blieb erfolglos.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Berlin erstinstanzlich entschieden, dass für die Ausstellung plastinierter Exponate menschlicher Körper im Gebäude des Fernsehturms am Alexanderplatz keine Genehmigung erforderlich sei. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun geändert.Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts fallen die plastinierten Ausstellungsstücke auch nach ihrer Herstellung unter den Begriff der Leiche im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit grundsätzlich dem im Gesetz geregelten Ausstellungsverbot. Dieses unter Genehmigungsvorbehalt stehende Verbot... Lesen Sie mehr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.12.2015
- 3 B 369/15 -
Keine Sonntagsarbeit bei Amazon am 4. Advent
Auftragszunahme im Vorweihnachtsgeschäft stellt jährlich absehbares Ereignis dar
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass in der Niederlassung Leipzig der Firma Amazon an den Sonntagen des 3. und 4. Advents keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen. Das Gericht gab damit der Beschwerde der Bezirksverwaltung Leipzig-Nordsachsen der Gewerkschaft ver.di statt und änderte den anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Dezember.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Landesdirektion Sachsen der Firma Amazon eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt, die dieser die Beschäftigung von bis zu 3.000 Arbeitnehmern am 3. und 4. Advent in der Zeit von 6:30 bis 23.30 Uhr in der Niederlassung Leipzig ermöglicht hätte. Begründet wurde dies mit besonderen Verhältnissen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Schadens.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Beschluss vom 11.08.2015
- 161 C 7001/15 -
Bewertungsportal muss negativ formulierte Patientenbewertung über eine Arztpraxis nicht löschen
Formulierung "Herausrennen aus der Praxis" fällt in Schutzbereich der Meinungsfreiheit
Die Bewertung "Herausrennen aus der Praxis" in einem Bewertungsportal ist eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung und muss daher nicht gelöscht werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist niedergelassener Arzt in Bonn. Ende November 2014 entdeckte er im Internet auf einem Bewertungsportal eine Patientenbewertung, die auf der Homepage des beklagten Bewertungsportals ersichtlich war und dort am 2.10.2014 eingestellt worden war. Die Bewertung lautete inhaltlich wie folgt: "Der eigentlich freundliche Arzt hat mir nur leider... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.08.2015
- XII ZR 84/14 -
BGH: Vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch Mieter trotz Mietmangels führt nicht zum Ausschluss des Mietminderungsrechts
Keine Anwendung von § 536 b BGB
Übt ein Mieter trotz Vorliegens eines Mangels vorbehaltlos eine Verlängerungsoption aus und wird damit die Laufzeit des Mietvertrags verlängert, so führt dies nicht zu einem Ausschluss seines Mietminderungsrecht. Die Vorschrift des § 536 b BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Februar 2012 minderte die Mieterin einer Gewerbeimmobilie ihre Miete um 50 %. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht. Sie verwies darauf, dass die Mieterin trotz Kenntnis von den Mängeln vorbehaltslos von der Option zur Verlängerung des Mietvertrags Gebrauch gemacht habe. Ein Recht zur Mietminderung sei somit ausgeschlossen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 09.07.2015
- S 143 KR 1920/12 -
Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit "Christlicher" Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes
Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitragsnachforderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.
Im Zuge der Agenda 2010 lockerte die Bundesregierung 2003 die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche. Als Ausgleich führte sie unter anderem das „equal pay“-Prinzip ein: Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer sollten hinsichtlich des Lohns gleichgestellt werden. Das Gesetz galt jedoch mit der Einschränkung, dass ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen konnte. Daraufhin schlossen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.06.2014
- 35 C 92/13 -
Kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Mieters bei Beleidigungen gegenüber Mitmietern aus benachbarten Gebäuden
Störung des Hausfriedens bezieht sich nur auf Zusammenleben innerhalb eines Gebäudes
Beleidigt ein Mieter die Mitmieter benachbarter Gebäude, so liegt darin keine Störung des Hausfriedens. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kommt deshalb nicht in Betracht. Die Störung des Nachbarschaftsfriedens rechtfertigt keine Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund mehrerer Beleidigungen und Beschimpfungen der Mitmieter benachbarter Gebäude wurde den Mietern einer Wohnung im September 2012 ordentlich gekündigt. Es fielen Äußerungen, wie "Lügnerin", "Miststück" und "alte Schlampe". Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr