alle Urteile, veröffentlicht am 21.02.2018
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2018
- 26 U 76/17 -
"Neulandmethode": Operation mit neuer, noch nicht allgemein eingeführter Methode erfordert besondere Aufklärung
Operation ohne Aufklärung über mögliches Auftreten bisher unbekannter Risiken kann Schadensersatzansprüche begründen
Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Siegen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 62 Jahre alte Klägerin aus dem Lahn-Dill-Kreis begab sich im April 2008 in ein Krankenhaus in Siegen, dessen Träger die Beklagte ist. Sie stellte sich wegen einer Belastungsharninkontinenz in der urodynamischen Sprechstunde vor. Der Klägerin wurde nach Diagnosestellung das operative Einbringen eines Netzes vorgeschlagen. Hierbei handelte es sich um eine im Jahre 2008 nicht allgemein eingeführte, sogenannte Neulandmethode. Nach einem weiteren ärztlichen Aufklärungsgespräch stimmte die Klägerin dem neuen Operationsverfahren zu. Der operative Eingriff erfolgte noch im April 2008. In der Folgezeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018
- 12 U 40/17 -
Anwohnerin muss nächtlichen Lichteinfall durch Kirchturmbeleuchtung dulden
Kirchturmbeleuchtung in Tauberbischofsheim muss nicht abgeschaltet werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Anwohnerin eine Kirchturmbeleuchtung mit einem Lichteinfall in ihre Wohnung dulden muss. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Sachverständigen, dessen Messungen ergeben hatten, dass die von der Kirchturmbeleuchtung ausgehenden Lichteinwirkungen auf die betroffene Wohnung nur unwesentlich sind.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen der Dämmerung bis zum Anbruch des Tageslichts mit LED-Scheinwerfern angestrahlt. Außerdem ist die obere Balustrade des Turms mit umlaufenden LED-Leuchtleisten ausgestattet. Die Beleuchtung führt zu einem Lichteinfall in die Eigentumswohnung der Klägerin.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2018
- 6 K 2234/17 -
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig
Betriebsausgabenabzug ist bei nur geringfügiger beruflicher und zudem noch privater Nutzung eines Raumes zu versagen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind, wenn eine geringfügige betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers vorliegt und der Raum vereinzelt privat genutzt wird.
Die verheirateten Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Speyer-Germersheim, beide sind berufstätig und haben zwei Kinder. Die Klägerin erzielt außerdem gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Für das Streitjahr 2010 errechnete sie einen Verlust in Höhe von rund 1.795 Euro und machte u.a. Aufwendungen für ein... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017
- VIII ZR 28/17 -
BGH: Den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändernde Baumaßnahmen stellen keine von Mietern zu duldende Modernisierungsarbeiten dar
Geplante Baumaßnahmen sind nicht als bloße Verbesserung der Mietsache anzusehen
Beinhalten die beabsichtigten Baumaßnahmen des Vermieters die Hinzufügung neuer Räume unter Veränderung des Grundrisses der Mietsache, den veränderten Zuschnitt von Räumen sowie die Anlegung einer Terrasse nebst Abriss einer Veranda, so stellen diese Maßnahmen keine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555 b BGB dar. Denn solche Baumaßnahmen gehen über eine bloße Verbesserung der Mietsache hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die neue Eigentümerin mehrerer Reihenhäuser einer Berliner Siedlung umfangreiche bauliche Maßnahmen. Neben Maßnahmen zur Erneuerung des Hauses sollte auch der Zuschnitt der Wohnräume und des Bades verändert, ein Wintergarten mit Durchbruch zur neu entstehenden Wohnküche errichtet, der Spitzboden ausgebaut sowie die alte Veranda abgerissen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2015
- 22 U 238/13 -
Mithaftung eines Autofahrers bei Kollision mit quer zur Fahrbahn stehendem Fahrzeug wegen Nichteinhaltung einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit
Haftungsanteil von 25 %
Auf der Autobahn hat ein Autofahrer bei Dunkelheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO grundsätzlich mit einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit zu fahren. Kommt er dem nicht nach und stößt er aufgrund dessen mit einem quer auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug zusammen, haftet er für den Unfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Rettungsfahrzeug in einer Nacht auf einer Autobahn ins Schleudern und blieb schließlich quer zur Fahrbahn der Überholspur zum Stehen. Ein später nachfolgendes Fahrzeug konnte aufgrund seiner Geschwindigkeit von 115 bis 133 km/h das Hindernis nicht schnell genug bemerken und stieß somit gegen das quer stehende Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2018
- VIII ZR 255/16 -
Vermieter hat keine Schneeräumpflicht über Grundstücksgrenze hinaus
BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Anwesens in der Innenstadt von München, in welchem eine Wohnung an die frühere Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau des Klägers vermietet war. Zwischen den Parteien steht nicht in Streit, dass die Räum- und Streupflicht (Winterdienst) für den Gehweg vor dem Grundstück der Beklagten grundsätzlich bei der Stadt München,... Lesen Sie mehr