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alle Urteile, veröffentlicht am 05.11.2019

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2019
- BVerwG 6 C 18.18 -

Indizierung des Bushido-Albums "Sonny Black" wegen Jugendgefährdung rechtmäßig

Album weist weitgehend gewalt­verherrlichende und massiv diskriminierende Songtexte auf

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein Album mit weitgehend gewalt­verherrlichenden und massiv diskriminierenden Songtexten als jugendgefährdend indiziert werden kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, der bekannte Rapper Bushido, brachte ein Album mit 15 Titeln heraus, deren Texte den kriminellen Lebenswandel der Titelfigur, die von dieser begangenen Straftaten und deren permanente Gewaltbereitschaft beschreiben, sowie nahezu durchgängig herabwürdigende Äußerungen in Bezug auf Frauen und Homosexuelle in vulgärer Sprache enthalten. Innerhalb weniger Wochen nach der Veröffentlichung wurden mehr als 100.000 Exemplare verkauft. Ein halbes Jahr später leitete die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Indizierungsverfahren ein. Dieses führte dazu, dass die Bundesprüfstelle entschied, das Album in... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.06.2019
- L 11 KR 1738/19 ER-B -

Immuntherapie mit BG-Mun gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

BG-Mun funktionelles Lebensmittel und kein arznei­mittel­ähnliches Medizinprodukt

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass neben der Frequenztherapie nach Dr. Rife auch die Immuntherapie mit BG-Mun nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. BG-Mun ist kein arznei­mittel­ähnliches Medizinprodukt, sondern ein funktionelles Lebensmittel ohne wissenschaftlich belegte spürbar positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf.

Beim 1971 geborenen Antragsteller wurde 2017 eine Amyotrophe Lateralsklerose diagnostiziert, die standardmäßig mit dem Arzneistoff Riluzol behandelt wird. Seit März 2019 ist der Pflegegrad 3 anerkannt. Im Dezember 2018 hatte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin, bei der er gesetzlich krankenversichert ist, eine Immuntherapie mit BG-Mun und eine Frequenztherapie nach Dr. Rife beantragt.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 05.11.2019
- 1 BvL 7/16 -

Hartz IV: Sanktionen zur Durchsetzung von Mit­wirkungs­pflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Wiederholte Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres dürfen nicht zur Minderung von 60 % des Regelbedarfs oder zum vollständigen Wegfall der Leistungen führen

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mit­wirkungs­pflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungs­spiel­raum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten, wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 19.06.2018
- 30 O 107/18 -

Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit

Schadensersatz in Höhe der Hälfte des Reisepreises

Kündigt ein Reisender den Reisevertrag, weil sein Flug wegen der Insolvenz der Fluggesellschaft annulliert wurde, so steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Der Anspruch bemisst sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise nach Punta Cana in die Dominikanische Republik für den Spätsommer 2017 gebucht. Die Reise beinhaltete einen Business-Class-Flug von Düsseldorf nach Punta Cana und wieder zurück. Aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft musste der Flug jedoch annulliert werden. Die Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.02.2019
- 5 UF 200/18 -

Begleiteter Umgang mit minderjährigen Töchtern aufgrund möglicher sexueller Grenzverletzung durch Kindesvater

Aufgrund erheblicher Folgen für Kindeswohl ist geringe Wahrscheinlichkeit des Übergriffs unerheblich

Besteht die Möglichkeit, dass es zu einer sexuellen Grenzverletzung des Kindesvaters in Bezug auf seine minderjährigen Kinder kommt, ist ein begleiteter Umgang anzuordnen. Aufgrund der erheblichen Folgen für das Kindeswohl ist die geringe Wahrscheinlichkeit eines Übergriffs unerheblich. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater zweier minderjähriger Töchter wurde bereits mehrmals wegen Sexualstraftaten verurteilt. Dies hatte seinen Hintergrund darin, dass er mehrmals über das Internet mit unter 14-jährigen Mädchen Kontakt aufnahm, um über eine Web-Cam sexuelle Handlungen auszuführen. Zudem wurden bei ihm kinderpornografische Bilder und Videos entdeckt,... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2019
- OVG 1 S 73.19 -

Kein Weihnachtszirkus auf dem Parkplatz vor dem Berliner Olympiastadion

Zirkusunternehmen steht angesichts von Vertragsänderung kein Anspruch auf Nutzung der Fläche mehr zu

Der seit 25 Jahren auf dem Parkplatz vor dem Olympiastadion veranstaltete "Weihnachtszirkus" kann 2019 nicht auf der angestammten Fläche stattfinden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg mit Eilbeschluss entschieden und damit den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaber eines Zirkusunternehmens mit Wildtieren, das in der Weihnachtszeit traditionell auf einem zum Olympiapark Berlin gehörenden Parkplatz gastierte. Die Fläche steht im Eigentum des Landes Berlin und ist an eine private GmbH verpachtet. Die Nutzung der Pachtflächen ist grundsätzlich auf die Vermietung als Pkw-Parkplatz für... Lesen Sie mehr