alle Urteile, veröffentlicht am 26.02.2020
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.02.2020
- 14 U 69/19 -
Achtjähriges Kind kann für Schädigung anderer Fußgänger im Straßenverkehr haftbar sein
OLG Celle zur Verantwortlichkeit von Kindern für Schäden im Straßenverkehr
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein achtjähriges Kind haftbar sein kann, wenn es andere Fußgänger im Straßenverkehr schädigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Sommerurlaubs mit ihren Eltern fuhr ein achtjähriges Kind - welches bereits seit seinem fünften Lebensjahr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt - auf einer Uferpromenade mit dem Fahrrad. Die Eltern gingen in Ruf- und Sichtweite einige Meter zu Fuß hinter dem Kind. Während das Kind vorwärts fuhr, sah es über einen längeren Zeitraum nach hinten zu den Eltern um und steuerte dabei auf eine Fußgängerin zu. Bei dem Versuch, einen Zusammenstoß mit dem sich nähernden Kind zu verhindern, stürzte und verletzte sich die Fußgängerin. Die Eltern hatten ihrerseits versucht, das Kind - welches noch... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.10.2019
- 3 K 3184/17 Erb -
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei dreijähriger Renovierungsphase
Haus muss unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Erwerb eines Familienheims nicht steuerbefreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Alleinerbe seines Vaters, der eine Doppelhaushälfte bis zu seinem Tod im Jahr 2013 bewohnt hatte. Die angrenzende Doppelhaushälfte bewohnte der Kläger bereits mit seiner Familie. Nach dem Tod des Vaters verband der Kläger beide Doppelhaushälften und nahm in der Hälfte des Vaters umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, teilweise... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2018
- 4 StR 505/18 -
BGH: Einleitung einer Vollbremsung und Anstoß an Hindernis belegt allein keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Autofahrers
Keine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wegen Schaffung eines Hindernisses mittels Fahrrads
Allein die Einleitung einer Vollbremsung wegen eines Hindernisses auf der Straße in Form eines Fahrrads sowie der Anstoß gegen das Hindernis belegt keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben. Eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB besteht dann nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Januar 2018 musste eine Pkw-Fahrerin auf einer unbeleuchteten Straße in einem Waldstück eine Vollbremsung einleiten, weil auf der Straße ein Fahrrad lag. Trotz der Vollbremsung stieß die Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug gegen das Fahrrad. Das Fahrrad wurde von einem Mann mit Absicht dort hingelegt, um Kraftfahrer zu veranlassen... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2018
- 9 UF 86/18 -
Umgangsausschluss des Vaters mit seinem jugendlichen Kind wegen grundlegender Ablehnungshaltung gegenüber Vater
Auch durch Kindesmutter manipulierter Wille des Kindes muss berücksichtigt werden
Entwickelt ein jugendliches Kind eine grundlegende und vertiefte Ablehnungshaltung gegenüber dem Vater, rechtfertigt dies einen Umgangsausschluss. Dies gilt selbst dann, wenn der Wille des Kindes durch die Kindesmutter manipuliert ist. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall trennten sich die Eltern einer damals etwa achtjährigen Tochter im Jahr 2011. Seitdem kam es fast ununterbrochen zu Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Seit Januar 2013 war zu beobachten, dass die Tochter begleitet durch psychosomatische Symptome, wie etwa Zittern und heftiges Weinen, eine deutliche Abwehr gegenüber dem Vater zeigte. Sie lehnte grundsätzlich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.02.2020
- 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16 -
Geschäftsmäßige Sterbehilfe: Allgemeines Persönlichkeitsrecht umfasst Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Mit dieser Begründung entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.
§ 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) bedroht denjenigen mit Strafe, der in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt. Hiergegen wenden sich unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 18.02.2020
- 1 B 360/19 -
Eigentümer eines Gewerbehauses hat keinen Anspruch auf Entfernung eines im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons
Gewerbebetreibende haben keinen Anspruch auf Bewerbung des Geschäfts in bestmöglicher Weise
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines Nachbarn abgelehnt, mit dem dieser die Beseitigung eines neben seinem Haus im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons erreichen wollte.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümer eines in der Göttinger Fußgängerzone gelegenen Hauses. Das Haus ist an einen Gewerbetreibenden vermietet. Vor dem Nachbargrundstück befindet sich im öffentlichen Straßenraum eine Außengastronomie. Hierfür existiert eine Sondernutzungserlaubnis, die auch das Aufstellen von Sonnenschirmen umfasst. Die Sitzgelegenheiten sind... Lesen Sie mehr