wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 28.10.2022

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2022
- DB 16 S 530/21 -

Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen Weitergabe von durch unbefugte Recherche in polizeilichen Datenbanken erhaltenen Informationen an Rockermilieu

Vorliegen einer schweren das Vertrauen zerstörenden Dienstverfehlung

Gibt ein Polizeibeamter Informationen an das Rockermilieu weiter, die er zuvor durch eine unbefugte Recherche in polizeilichen Datenbanken erhalten hat, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Dienst. Ein solches Verhalten stellt eine schwere das Vertrauen zerstörende Dienstverfehlung dar. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde gegen einen Polizeibeamten vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Disziplinarklage mit dem Ziel seiner Entfernung aus dem Dienst erhoben. Hintergrund der Klage war, dass der Polizeibeamte in polizeilichen Datenbanken nach Informationen zu laufenden internationalen Ermittlungen bei den Hells Angels suchte und diese an ein dem Rockermilieu nahestehenden Person weitergab. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Polizeibeamten.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -

Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar

Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung begründet werden

Eine Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2022
- 17 U 125/21 -

Kein Ausgleichsanspruch für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft

Grober Undank für Schenkungswiderruf erforderlich

Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nach der Trennung eines im gehobenen Lebensstil lebenden Paares nicht feststellen. Es wies Ausgleichsansprüche des Mannes u.a. im Zusammenhang mit Kreditkarten­abhebungen über die überlassene Zweitkarte und übergebener Diamant-Ohrringe zurück.

Die sich bereits aus Kindertagen bekannten Parteien hatten über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren eine intime Beziehung geführt. Der Kläger überließ der Beklagten eine American Express Platinum Zweitkarte für einen Zeitraum von 10 Monaten. Sie belastete das Konto mit gut 100.000,00 €. Zudem hatte der Kläger u.a. Reisen und Einkäufe bei Chanel bezahlt und ihr Diamant-Ohrringe geschenkt.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.10.2022
- 6 U 61/22 -

Bild TV durfte Passagen aus „Berliner Runde“ von ARD und ZDF nicht zeigen

13 minütige Live - Weitersendung der Funksendung „Berliner Runde“ stellt Urheber­rechts­verletzung dar

Das Oberlandesgericht Köln hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren die 13 minütige Live - Weitersendung der Funksendung „Berliner Runde“ bzw. deren öffentliche Zugänglichmachung durch die Antragsgegnerinnen als urheberrechtswidrig beurteilt und insoweit die vorangegangenen Entscheidungen des Landgerichts Köln bestätigt. Die Sendung betrifft die Berichterstattung über die Bundestagswahl am 26. September 2021.

Die Antragstellerin ist eine gebührenfinanzierte, öffentlich - rechtliche Rundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland, die unterschiedliche mediale Angebote betreibt, darunter das bundesweit ausgestrahlte Fernsehprogramm ZDF. Die Antragsgegnerin zu 1 ist ein bundesdeutsches Medienunternehmen und als solches hundertprozentiges Tochterunternehmen der Antragsgegnerin zu 3, die ihrerseits... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2021
- VIII ZR 167/20 -

BGH: Keine Notwendigkeit zur Beifügung des zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogenen Mietspiegels

Voraussetzung ist allgemeine Zugänglichkeit des Mietspiegels

Wird zur Begründung einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf einen Mietspiegel Bezug genommen, so muss dieser nicht beigefügt werden. Dies gilt aber nur, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2018 sollte der Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Nürnberg seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zustimmen. Das Schreiben der Vermieterin enthielt sämtliche maßgeblichen Merkmale der Wohnung und nahm Bezug auf den Nürnberger Mietspiegel 2018. Beigefügt war er aber nicht. Da der Mieter der Mieterhöhung... Lesen Sie mehr