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alle Urteile, veröffentlicht am 20.04.2023

Landgericht Ravensburg, Urteil vom 16.03.2023
- 3 O 1/23 -

Ohne besondere Folgebeschwerden besteht kein Schmerzens­geld­anspruch nach Corona-Impfung

Geringe Beeinträchtigungen durch Einstechen der Nadel

Die typischen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung, wie etwa das Einstechen der Nadel und das Einbringen des Impfstoffs oder Schwellungen und Spannungen rechtfertigen kein Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Landgericht Ravensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhielt ein 88-jähriger Mann die üblichen Corona-Impfungen. Nachdem der Mann im Jahr 2022 verstorben war, machte sein Sohn als Alleinerbe gegen den Arzt angebliche Schmerzensgeldansprüche seines Vaters im Zusammenhang mit den Impfungen in Höhe von mindestens 22.500 € geltend.Das Landgericht Ravensburg entschied gegen den Kläger. Denn sein Vater habe keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen zugestanden. Folglich seien solche Ansprüche auch nicht auf den Kläger gemäß § 1922 BGB übergegangen. Der Kläger habe nicht vorgetragen,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.01.2023
- 206 C 256/22 -

Vermieter muss Einbauten des Mieters nicht instand halten oder instand setzen

Zustimmung des Vermieters zur Mieter­modernisierung unerheblich

Einem Vermieter trifft für vom Mieter vorgenommene Einbauten keine Instandhaltungs- oder Instand­setzungs­pflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Mieter­modernisierung zugestimmt hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 1994 und 1995 nahm ein Wohnungsmieter in Berlin mit Zustimmung des Vermieters umfangreiche Umbauten vor. So wurde das Badezimmer vergrößert und im ehemaligen Flurbereich eine Dusche installiert. Im Dezember 2019 kam es zu einem von der Dusche ausgehenden Wasserschaden. Der Mieter beanspruchte deshalb den Vermieter. Dieser weigerte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.03.2023
- 3 K 906/22.KO -

Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen

Möglicherweise billigerer Einsatz eines privaten Unternehmens führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Leistungsbescheides

Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage der Halterin ab.

Nachdem die Yacht der Klägerin am 12. April 2019 während einer Überfahrt auf dem Rhein bei St. Goarshausen auf Grund gelaufen war, alarmierte die Rettungsleitstelle die Feuerwehr der beklagten Verbandsgemeinde. Diese nahm mit einer Feuerwehrmehrzweckfähre die Besatzung der havarierten Yacht auf und sicherte diese für die Bergung ab. Nachdem Bergungsversuche erfolglos verlaufen waren,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 23.01.2023
- 132 C 12148/22 -

Streit um Corona-Hochzeit auf Sylt

Preisminderung für Hochzeitsfeier wegen geforderter Covid-Testung

Das Amtsgericht München hatte über die Höhe einer Rechnung einer Hochzeitsfeier eines Münchener Ehepaares auf Sylt zu entscheiden. Dabei stellte das Amtsgericht München fest, dass die auf der Hochzeitsfeier von der Klägerin verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters zu einem zur Minderung berechtigenden Mangel führt. Die Klägerin könne daher von den Beklagten nur 85 % des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro verlangen.

Die Beklagten, das Ehepaar aus München, buchten die von der Klägerin geführte Gaststätte auf Sylt für ihre Ende Juni 2022 stattfindende Hochzeitsfeier. Am Tag der Hochzeit zeigte der Vater der Braut Erkältungssymptome und testete sich positiv auf Covid. Da allen Beteiligten die Wichtigkeit der Teilnahme des Brautvaters klar war, suchte man zusammen mit den Geschäftsführern der Klägerin... Lesen Sie mehr