wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 17.04.2023

Amtsgericht München, Urteil vom 15.03.2023
- 857 Ls 380 Js 144832/21 -

Bewährungsstrafen wegen Handels mit gefälschten Impfnachweisen

Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung

Das Amtsgericht München verurteilte eine dreiköpfige Bande wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung zu erheblichen Bewährungsstrafen. Die Bandenmitglieder verkauften insgesamt 15 gefälschte Impfausweise an 8 verschiedene Abnehmer, die die Impfausweise für sich selbst und weitere Personen bestellt hatten. Weitere Impfausweise stellten die Bandenmitglieder zusätzlich für sich selbst aus, insoweit wurden sie der Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Die Bande betrieb jedenfalls seit März 2021 von München aus einen gewinnbringenden Handel mit gefälschten Impfausweisen. Die Bandenmitglieder stellten mit selbst gefertigten Stempeln und selbst gedruckten Impfstoff-Chargenaufklebern Impfpässe her, die eine angeblich im Impfzentrum Augsburg vorgenommene Corona-Schutzimpfung bestätigen sollten. Tatsächlich hatten derartige Impfungen nicht stattgefunden. Die Bande verkaufte die gefälschten Impfpässe anschließend für jeweils mindestens 250 bis 300 EUR pro Impfausweis an ihre Abnehmer.Das AG verurteilte den Kopf der Bande zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, Urteil vom 03.02.2023
- 3 C 223/22 -

Gewaltsame Auseinander­setzungen zwischen Drogenbanden am Urlaubsort mit Todesfolge für Touristen rechtfertigt kostenlosen Reiserücktritt

Reiseveranstalter kann keine Rücktrittsgebühr verlangen

Kommt es am Urlaubsort zu gewaltsamen Auseinander­setzungen zwischen Drogenbanden, die zum Teil zum Tod von Touristen führte, kann der Reisende kostenlos von der Reise zurücktreten. Ein Anspruch auf eine Stornogebühr besteht für den Reiseveranstalter dann gemäß § 651 h Abs. 3 BGB nicht. Dies hat das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 buchte ein Mann eine Pauschalreise nach Cancun, Mexico. Die Reise sollte im Februar 2022 stattfinden. Nachfolgend kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden, die den Reisenden dazu bewegten, die Reise zu stornieren. So starben im Oktober 2021 zwei Touristinnen bei einer Schießerei in Tulum. Im November 2021... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.02.2023
- L2/12 BA 17/20 -

Ärztehotline: Sozial­versicherungs­pflicht im Homeoffice

Homeoffice ist kein Indiz für Selbstständigkeit

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline auch dann im Rahmen abhängiger Beschäftigungs­verhältnisse erfolgen kann, wenn die Ärzte die jeweils übernommenen Bereitschafts­dienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten.

Geklagt hatten ein Unternehmen und eine Rettungsmedizinerin, die im Rahmen einer ärztlichen Notfallhotline für Taucher kooperieren. Die Hotlineberatung ist Teil des Unterstützungspakets einer Reise- und Auslandskrankenversicherung. Für die ständige Erreichbarkeit der Hotline werden aus einem Pool jeweils zwei Ärzte pro Schicht eingeteilt, die meist aus ihrer häuslichen Umgebung telefonische... Lesen Sie mehr

Werbung

Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.03.2023
- 6 K 2094/22 E -

Keine verfassungs­rechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

BVerfG-Beschluss ist nicht auf Aussetzungszinsen zu übertragen

Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen - anders als bei Nachzahlungszinsen - keinen verfassungs­rechtlichen Bedenken begegnet. I

In beiden Fällen wollten die Steuerpflichtigen den zur Höhe von Nachzahlungszinsen von ebenfalls 0,5 % pro Monat ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2023 auf die für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu zahlenden Zinsen übertragen. In diesem Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Niedrigzinsphase die Höhe der Nachzahlungszinsen ab 2014... Lesen Sie mehr