alle Urteile, veröffentlicht am 14.07.2023
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2023
- S 11 U 2168/22 -
Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt Nachweisbarkeit der Infektion am Arbeitsplatz voraus
Bei Möglichkeit einer Infektion im privaten Bereich besteht kein Anspruch gegen gesetzliche Unfallversicherung
Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit angesteckt hat. Besteht die Möglichkeit, dass die Infektion im privaten Bereich geschah, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 erkrankte ein bei einem in Baden-Württemberg ansässigen Maschinenbauer beschäftigter Montierer an Corona. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich die Infektion als Arbeitsunfall anzuerkennen, da ihrer Meinung nach eine Infektion im privaten Umfeld sehr viel wahrscheinlicher sei, als eine Infektion am Arbeitsplatz. Dagegen richtete sich die Klage des Montierers.Das Sozialgericht Karlsruhe entschied gegen den Kläger. Die Corona-Infektion sei nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Kläger nicht habe nachweisen können, dass die Infektion am Arbeitsplatz... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022
- 5 U 1027/20 -
Fluggesellschaft kann Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf Gepäck mit Maßen 40 cm x 30 cm x 25 cm beschränken
Abmessungen sind nicht als unangemessen anzusehen
Eine Fluggesellschaft kann die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Diese Maße sind nicht als unangemessen anzusehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin darüber zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken darf, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Das Landgericht Berlin hatte dies in der ersten Instanz bejaht und darin keinen Wettbewerbsverstoß gesehen.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.2023
- 2-03 O 228/23 -
LG zu abfälligen Äußerungen über trans Personen
Nicht jede abwertende Äußerung gegenüber trans Personen ist per se unzulässig
Drei Transfrauen waren jeweils gegen verschiedene Äußerungen auf sozialen Netzwerken oder in journalistischen Beiträgen vorgegangen. Das Gericht stellte klar: Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt vor, wenn nach umfassender Würdigung unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes der Äußerung der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Transfrau gegenüber dem Recht auf Meinungsäußerung der Presse oder des Netzwerknutzers überwiegt. In seinen Entscheidungen hat die Pressekammer eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts teilweise verneint und teilweise bejaht.
In dem ersten Verfahren (Az. 2-03 O 228/23) hatte die Antragstellerin, Transfrau und Aktivistin für trans Rechte, auf Twitter um Unterstützung für das sog. Selbstbestimmungsgesetz geworben. Dazu veröffentlichte die Antragsgegnerin einen Kommentar mit dem Zusatz: „#DubistEinMann“. Der Eilantrag der Antragstellerin gegen diesen Kommentar wurde zurückgewiesen.Die Pressekammer... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2023
- 5 ME 44/23 -
Beschwerde in dem Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos
Ausschluss des ehemaligen Staatssekretärs aus dem Bewerbungsverfahren war rechtswidrig
Dass Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Niedersächsischen Justizministeriums gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach das Niedersächsische Justizministerium einen ehemaligen Staatssekretär nicht aus dem Bewerbungsverfahren für die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ausschließen darf, zurückgewiesen.
Um die seit November 2022 vakante Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hatten sich der Antragsteller und zwei weitere Personen beworben. Das Niedersächsische Justizministerium entschied sich, den Antragsteller aus dem Bewerbungsverfahren auszuschließen, weil er sich als ehemaliger Staatssekretär im einstweiligen Ruhestand befindet,... Lesen Sie mehr