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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.05.2020
- VG 1 L 95/20 & VG 1 97/20 -
Verfassungsschutzbericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und den so genannten "Flügel" der AfD als Verdachtsfälle bezeichnen
Gegen Menschenwürde verstoßende Volks- und Menschenbild zeigen sich in Reden der AFD
Das Bundesinnenministerium darf sowohl die "Junge Alternative für Deutschland" (die Jugendorganisation der AfD) als auch den sogenannten "Flügel" (eine Gruppierung innerhalb der AfD) als Verdachtsfälle in den Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 aufnehmen. Außerdem darf die Zahl der Mitglieder der "Jungen Alternative" und des "Flügels" in der Kategorie "Personenpotenzial / Rechtsextremismuspotenzial" im Bericht aufgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.
Der Verfassungsschutzbericht des Bundes informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
Verdacht der gegen Menschenwürde verstoßende Volks- und Menschenbild
Dabei dürfe, so die Kammer, bereits in einer Verdachtsphase berichtet werden.Sowohl in Bezug auf die "Junge Alternative" als auch auf den "Flügel" der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online(pm/ku)
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Dokument-Nr. 28782
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