wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „allergische Reaktion“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 19.12.2022
- 34 C 20/20 -

Friseur haftet wegen fehlender Aufklärung nach Hinweis des Kunden auf Allergie gegen Ammoniak und Henna

Schmerzensgeld von 2.000 € nach allergischer Reaktion auf Färbemittel

Weist ein Kunde darauf hin, dass er gegen Ammoniak und Henna allergisch ist, treffen dem Friseur Auf­klärungs­pflichten. Kommt er dem nicht nach und verursacht das Färbemittel eine allergische Reaktion, macht sich der Friseur schadensersatz- und schmerzens­geld­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 wollte sich eine Kundin in einem Friseursalon in Brandenburg die Haare färben lassen. Sie wies darauf hin, dass sie auf die in Färbemittel enthaltene Stoffe Ammoniak und Henna allergisch ist. Ohne weiter darauf einzugehen, nahm die Friseurin das Färben der Haare vor. Nachfolgend erlitt die Kundin eine allergische Reaktion und klagte gegen die Friseurin auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da die Beklagte eine fahrlässige Körperverletzung anzulasten sei. Wenn... Lesen Sie mehr

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 29.03.2019
- 7 O 287/18 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei anaphylaktischem Schock nach Eis im Restaurant

Zur Beweislast bei allergischer Reaktion durch Speiseeis im Schnellrestaurant

Tritt nach dem Kauf und Verzehr von einem im Restaurant gekauften Eis ein allergischer Schock auf, kann man vom Restaurantbetreiber nur dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem eine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangte unter anderem Schmerzensgeld von der Beklagten. Sie behauptete, sie habe in einem von der Beklagten betriebenen Schnellrestaurant unter anderem ein Eis bestellt und erhalten. Sie habe wegen einer bestehenden Erdnussallergie bewusst ein Eis einer bestimmten Sorte und nicht ein unstreitig ganze Erdnüsse enthaltendes Eis einer anderen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2014
- 16 U 170/13 -

Fluggast hat wegen allergischer Reaktion auf Ausdünstungen von Erfrischungstüchern Anspruch auf Schmerzensgeld

Durch die Erfrischungstücher ausgelöste Beschwerden müssen nicht als Folge des allgemeinen Lebensrisikos hingenommen werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass einer Reisenden, die durch das Austeilen von dampfenden Erfrischungstüchern während eines mehrstündigen Fluges eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitten hatte, ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zusteht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls reiste im Oktober 2010 mit einem Flugzeug der Beklagten von Indien nach Deutschland. Während des Fluges wurden dampfende Erfrischungstücher - so genannte "Saunatücher" - ausgeteilt. Hierdurch wurde bei der Klägerin eine allergische Reaktion mit Atemnot ausgelöst, die eine ärztliche Behandlung und die Empfangnahme der Klägerin durch einen Notarzt... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.10.2013
- IV ZR 98/12 -

Unfallversicherung: Anspruch auf Versicherungs­leistung bei Tod eines Menschen nach allergischer Reaktion auf nusshaltige Schokolade

Kürzung der Versicherungs­leistung wegen Vorliegen eines Gebrechens

Stirbt ein Mensch nach dem Genuss von nusshaltiger Schokolade aufgrund einer allergischen Reaktion, so besteht ein Anspruch der Hinterbliebenen auf Leistung aus der Unfallversicherung. Die Versicherung kann jedoch wegen Vorliegen eines Gebrechens ihre Leistung kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 24. Dezember 2009 starb ein 15-jähriges Kind nach dem Genuss von nusshaltiger Schokolade aufgrund eines allergischen Schocks. Das Kind litt an einer Entwicklungsstörung und an diversen Allergien, wobei die Allergie gegen Nüsse am stärksten ausgeprägt war. Die Mutter des verstorbenen Kindes verlangte aufgrund des Todes von der Unfallversicherung... Lesen Sie mehr