die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gummersbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 12.07.2010
- 10 C 172/09 -
Recht zur ordentlichen Kündigung aufgrund unberechtigter Strafanzeige durch Wohnungsmieter
Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten durch Mieter
Stellt ein Wohnungsmieter gegen seinen Vermieter unberechtigt eine Strafanzeige, so verletzt der Mieter nicht unerheblich seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung ihren Vermieter im Dezember 2009 unberechtigt wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatten, erhielten sie eine Kündigung. Das Strafverfahren wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Da sich die Mieter weigerten trotz der Kündigung auszuziehen, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Gummersbach entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 12.04.2013
- 11 C 495/12 -
Erteilung eines Hausverbots gegenüber dem Briefträger grundsätzlich unzulässig
Ohne schutzwürdiges Interesse kein Recht zum Hausverbot
Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich dem Briefträger kein Hausverbot erteilen. Insofern muss ein schutzwürdiges Interesse am Hausverbot bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sprach ein Grundstückseigentümer gegenüber dem Briefträger ein Hausverbot aus. Da dieser das Verbot jedoch nicht beachtete und weiter Post zustellte, forderte der Grundstückseigentümer das Postunternehmen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses weigerte sich jedoch, woraufhin der Eigentümer Klage auf Unterlassung erhob. Er meinte,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 08.06.2009
- 10 C 112/08 -
Eigentumsbeeinträchtigung durch Betonsteinmauer begründet Beseitigungsanspruch
Miteigentümer darf allein gegen Dritten vorgehen
Errichtet der Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Betonsteinmauer, die aufgrund ihrer Länge, Höhe und Beschaffenheit eine optische Beeinträchtigung darstellt, so kann der Miteigentümer des beeinträchtigten Grundstücks allein den Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn geltend machen. Dies hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin als Miteigentümerin eines Grundstücks gegen den Beklagten als Eigentümer des höher gelegenen Nachbargrundstücks die Beseitigung einer Mauer. Der Beklagte hatte auf einer Länge von etwa 12 m entlang der Grundstücksgrenze eine Betonsteinmauer errichtet. Diese war unverputzt.Das Amtsgericht Gummersbach entschied... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008
- 2 C 239/05 -
Festgefrorene Rollläden – Käufer hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
Werbeprospekt lässt keine Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten im Winter erkennen
Neu eingebaute Rollläden, die aufgrund von Kondenswasser festfrieren und sich dadurch nicht mehr ordnungsgemäß öffnen und schließen lassen, berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte ein Mann für sein Haus neue Rollläden, die laut Werbeprospekt durch die Konstruktion überdurchschnittlich gute Schall- und Wärmedämmwerte erreichen, wodurch das System hervorragende energiesparende Eigenschaften habe. Einige Zeit nach dem Einbau zeigten sich jedoch Mängel an den Jalousien. Bei Frosttemperaturen froren die Lamellen zu, was ein... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010
- 10 C 169/09 -
Haftung des Mieters für Verschulden seiner Umzugshelfer
Mieter muss für von Umzugshelfern verursachten Schaden an Aufzugsanlage aufkommen
Nimmt ein Mieter zum Einzug in die Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl, wodurch dem Vermieter Reparaturkosten in Höhe von rund 812,68 EUR entstanden. Der Vermieter verklagte den neuen Mieter auf Erstattung seiner Reparaturkosten.Das Amtsgericht Gummersbach verurteilte den Mieter zur Zahlung. Der Vermieter... Lesen Sie mehr