die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ausgestreckter Mittelfinger“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.1991
- 5 Ss 383/91 - 119/91 I -
Beleidigung im Strassenverkehr durch ausgestreckten Mittelfinger
Anlasslos verursachtes starkes Abbremsen eines Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung
Zeigt ein Autofahrer einem anderen Autofahrer den ausgestreckten Mittelfinger, so liegt darin eine Beleidigung nach § 185 StGB. Verursacht er zudem anlasslos ein starkes Abbremsen des anderen Autofahrers, so begeht er eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1989 ärgerte sich ein Autofahrer darüber, dass eine andere Autofahrerin ihn nicht auf die Autobahn hatte einscheren lassen. Er überholte daher die Autofahrerin und zeigte ihr den ausgestreckten Mittelfinger (Stinkefinger). Anschließend setzte er sich vor das Fahrzeug der Frau und bremste ohne verkehrsbedingten Anlass sein Fahrzeug stark ab. Dadurch wurde auch die Autofahrerin gezwungen ihr Fahrzeug von 80 km/h auf 50 bis 60 km/h abzubremsen. Gegen den Autofahrer wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet.Nach Ansicht des Oberlandesgerichts... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 02.12.2004
- 2 U 2712/04 -
Erhobener Mittelfinger: Unfallverursachung nach Zur-Rede-Stellen-Wollen wegen Zeigen eines Mittelfingers
Verkehrsunfall aufgrund Abbremsens eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr begründet vorsätzliches Handeln / Kfz-Haftpflichtversicherung bei vorsätzlicher Unfallverursachung leistungsfrei
Wer sein Fahrzeug unerwartet im fließenden Verkehr abbremst und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, führt diesen vorsätzlich herbei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss daher nicht für die Unfallfolgen einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2003 kam es zu einem Verkehrsunfall, weil der Fahrer eines PKW während des Befahrens der linken Spur sein Fahrzeug plötzlich stark abbremste. Der hinter ihm fahrende Fahrer eines Sharan konnte zwar noch anhalten, der darauf folgende Autofahrer konnte hingegen nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr daher auf den Sharan auf.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Elze, Urteil vom 18.10.1999
- 4 C 210/99 -
Erhobener Mittelfinger: Gartenzwerg mit verbundenem und mit einer Blume verziertem "Fuck-you"-Finger verletzt Nachbarn nicht in seinem Persönlichkeitsrecht
Wissen um den Finger unter dem Verband genügt nicht für die Annahme einer beleidigenden Geste
Wenn der Besitzer eines Gartenzwerges seiner Figur ein Stück Stoff um den erhobenen Mittelfinger bindet, dann kann der Nachbar darin keine beleidigende Geste ihm gegenüber sehen. Ein Anspruch auf Beseitigung der Figur kann demnach auch nicht durchgesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Elze hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Nachbarschaftsstreit aufgrund eines Gartenzwerges, der angeblich eine obszöne Geste über den Gartenzaun präsentierte. Konkret ging es um den ausgestreckten Mittelfinger und eine herausgestreckte Zunge, durch die sich der Kläger im vorliegenden Fall beleidigt fühlte.Vor drei Jahren habe der Beklagte den streitgegenständlichen... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom 11.02.1994
- 2a C 334/93 -
Frustzwerge: Nachbar muss Gartenzwerge, die einen "Stinkefinger" zeigen oder entblößtes Hinterteil haben aus dem Garten entfernen
Zwerge verletzen Nachbarn in der Ehre
Werden Frustzwerge (z.B. Zwerge mit "Stinkefinger" oder entblößtem Hinterteil) in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Soweit der Aufsteller die Zwerge selbst hergestellt hat, kann er sich diesbezüglich nicht auf seine künstlerische Freiheit berufen, da die Zwerge klar erkennbar der Ehrverletzung und somit der Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde des Einzelnen dienten. Dies hat das Amtsgericht Grünstadt entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall stritten die Eigentümer zweier benachbarter Anwesen. Die beiden Häuser liegen aneinandergebaut in einem Innenhof mit gemeinsamen Zugang zur Straße, wobei das Haus des beklagten Nachbarn an die Straße angrenzt und das Haus des Klägers dahinter liegt. Gegenüber dem Wohnhaus des beklagten Nachbarn befindet sich ein ebenfalls diesem gehörendes... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.06.2004
- 18 Sa 836/04 -
Beleidigung von Vorgesetzten auf der Weihnachtsfeier kann zur Kündigung führen
LAG Hamm zur außerordentlichen Kündigung wegen grober Beleidigung von Vorgesetzten auf einer Betriebsfeier
Ein Arbeitnehmer, der mit dem Ziel "jetzt werde es Krieg geben" auf eine Betriebsfeier geht und dort in angeheitertem Zustand seinen Vorgesetzten als "Wichser" und "Arschloch" bezeichnet sowie ihm den ausgestreckten Mittelfinger zeigt, kann von diesem außerordentlich gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden.
Die Parteien stritten vor dem LAG Hamm über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der klagende Arbeitnehmer war sei 23 Jahren als Schweißer beim verklagten Arbeitgeber beschäftigt.Am 20.12.2002 feierte die Abteilung "Gitterroste" des Arbeitgebers ihre Weihnachtsfeier. Der Kläger beschimpfte am Abend einen Vorgesetzen mit den Worten "Wichser", "Arschloch"... Lesen Sie mehr