die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht München“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.09.2024
- 3 SLa 46/24 -
Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters zum Ende der Legislaturperiode unwirksam
Dass die bisherige Fraktion durch eine neue ersetzt werde, rechtfertigt die Kündigung nicht
Das LAG München hat entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters im bayerischen Landtag zum Ende der Legislaturperiode unwirksam ist.
Der Kläger war seit 2019 unbefristet bei der AFD-Fraktion im Bayerischen Landtag als Fraktionsmitarbeiter bzw. Referent für die Bereiche Bildung und Fragen des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Mit Schreiben vom 18.09.2023 erhielt er eine ordentliche Kündigung zum 31.10.2023 mit der Begründung, dass sich die Fraktion mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode ab dem 18.10.2023 auflöst (Grundsatz der Diskontinuität). Die Arbeitgeberin war der Auffassung, dass die Rechtslage bei inhaltlich gestaltend mitwirkenden Mitarbeitern in Presse und Medienanstalten oder bei kirchlichen Tendenzbetrieben vergleichbar ist und hat geltend gemacht, der Arbeitsplatz... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2021
- 3 SaGa 13/21 -
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Kein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.
Der Arbeitnehmer war als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter aufgrund Erlaubnis des Geschäftsführers an ihrem jeweiligen Wohnort mit Ausnahme des Sekretariats, das im eingeschränkten Umfang vor Ort im Büro in München anwesend blieb. Mit Weisung vom 24.02.2021 hat der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.12.2019
- 8 Sa 146/19 -
Crowdworker ist kein Arbeitnehmer
Basisvereinbarung sieht keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen vor und ist somit nicht als Arbeitsvertrag anzusehen
Eine Vereinbarung zwischen einem sogenannten Crowdworker und dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese Aufträge werden dann über eine sogenannte "Crowd" vergeben. Der Abschluss der streitgegenständlichen Basisvereinbarung berechtigt dazu, über eine App die auf einer Internetplattform angebotenen Aufträge, die in einem selbst gewählten... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 13.02.2014
- 3 TaBV 84/13 -
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen
Krankenrückkehrgespräche verletzen Privatsphäre der Arbeitnehmer
Führt ein Arbeitgeber nach bestimmten Regeln mit mehreren Arbeitnehmern formalisierte Krankenrückkehrgespräche durch, so steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Insofern ist zu beachten, dass solche Gespräche die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitgeberin führte nach krankheitsbedingter Abwesenheit mit ihren Arbeitnehmern sogenannte "Welcome-Back-Gespräche" durch. Die Krankenrückkehrgespräche dienten vor allem dazu ein Krankfeiern der Arbeitnehmer zu verhindern. Der Betriebsrat war der Meinung die Gespräche seien mitbestimmungspflichtig. Da die Arbeitgeberin dies anders... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.12.2009
- 11 Sa 981/07 -
Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitstelle im Anschluss an Elternzeit nachkommen
Kostenaufwendungen nach Elternzeit sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitstelle notwendig
Wünscht jemand nach einer Elternzeit eine Teilzeitstelle, darf dies nicht wegen hoher Nachschulungskosten verwehrt werden. Eine Arbeitszeitreduzierung ist unabhängig von solchen einmaligen Kosten zu erstatten. Dies geht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Die Klägerin war langjährig in Elternzeit. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit waren Schulungsmaßnahmen erforderlich, für die der Arbeitgeber Kosten von rund 14.000,- Euro veranschlagte. Bei ihrer Rückkehr forderte die Klägerin eine Halbierung der Arbeitszeit. Der beklagte Arbeitgeber hielt das in Anbetracht der mit der Rückkehr verbundenen Kosten für nicht interessengerecht und lehnte dies ab.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.01.2009
- 11 Sa 460/08 -
Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung
Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht
Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 bei seinem Arbeitgeber als Schadensbüroleiter beschäftigt. Das Unternehmen führt Personalakten über jeden Mitarbeiter, so auch über den Büroleiter. Vor Gericht wollte der Mann seinen Arbeitgeber verpflichten, ihm Einsicht in seine Personalakte zu gewähren. Zur Begründung trug er vor, er könne auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.04.2005
- 4 Sa 1203/04 -
Herunterladen von Kinderpornos rechtfertigt fristlose Kündigung
Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht zuvor abmahnen
Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz Kinderpornos herunter laden, können fristlos entlassen werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Sachbearbeiter, dem der Internetzugang in der Firma entzogen worden war. Trotz dieses Verbots verschaffte er sich über einen Mitarbeiter Zugang zum Internet. Über seine dienstliche E-Mail-Adresse hatte er pornographische Dateien herunter geladen, unter denen im Rahmen der Ermittlungen auch Dateien mit kinderpornographischen Inhalten ausgemacht... Lesen Sie mehr