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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückvergütung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 28.07.2010
- 29 C 139/10 -

AG Heidelberg: Auskünfte über Kick-Backs können auch noch nach Jahren verlangt werden

Verjährungzeitraum richtet sich auch nach Kenntnis der Umstände aufklärungspflichtiger Tatsachen

Die Verjährung eines Auskunftsanspruches aus einem Anlageberatungsvertrag richtet sich auch nach der Kenntnis der Umstände aufklärungspflichtiger Tatsachen. Auch vier Jahre nach Auftragsbeendigung kann das Auskunftsbegehren noch angemessen sein. Dies entschied das Amtsgericht Heidelberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Verbraucher nach Auszahlung einer Lebensversicherung von seinem Bankberater einen Anruf erhalten. Der Kunde hatte sich daraufhin am 17. Februar und 21. Februar 2005 beraten lassen und Kapitalanlagen erworben. Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 hatte er die Bank aufgefordert, ihm über erhaltenen Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen im Zusammenhang mit seinen getätigten Anlagegeschäften Auskunft zu erteilen. Nach erfolglosem Fristablauf hatte er Klage erhoben.Das Amtsgericht Heidelberg bestätigte die Auffassung des Klägers. Die Bank musste die gewünschten Auskünfte erteilen. Es sei ein Anlageberatungsvertrag... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.02.2010
- 11 O 690/09 -

Rückabwicklung einer Fondsanlage bei Vorliegen eines Beratungsprotokolls mit Hinweis auf fehlerfreie Beratung ausgeschlossen

Klägerin wurde nachweislich ausreichend auf bestehende Risiken der Anlage hingewiesen

Unterzeichnet eine Anlegerin bei ihrer Bank nach Zeichnung einer Kommanditanlage ein Beratungsprotokoll, aus dem hervorgeht, dass die Kundin ausreichend und fehlerfrei beraten wurde, kann sie später nicht die Rückabwicklung des Erwerbs verlangen, mit dem Hinweis, die Risiken seien bei der Beratung heruntergespielt worden. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die klagende Anlegerin bei der beklagten Bank bereits mehrfach Geldanlagen getätigt. Sie hatte in Aktienfonds, Geldmarktfonds, Immobilienfonds und weitere Fonds investiert. Mit dem Wunsch, in eine weitere Gesellschaftsbeteiligung zu investieren, begab sich die Klägerin zur ihrer Bank. Deren Mitarbeiter empfahl ihr die Beteiligung an einem Fonds,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Vergleich vom 14.07.2010
- IV ZR 208/09 -

BGH zum Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen

Ansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren nach Ende des Abrechnungsjahres

Ansprüche auf eine Rückvergütung nach Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages durch Kündigung verjähren spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Versicherer den Vertrag abgerechnet hat. Dies gilt auch dann, wenn dieser Zeitpunkt vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 lag. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte der klagende Verbraucherschutzverein von einem Versicherer die Neuberechnung der Rückvergütungen (Rückkaufswert nebst Überschussbeteiligung) gekündigter Lebens- und Rentenversicherungen.Die Versicherungsnehmer, die ihre Ansprüche an den Kläger abgetreten haben, hatten zwischen 1995 und 1998 beim beklagten Versicherer Kapital-Lebensversicherungs-... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2010
- XI ZR 308/09 -

BGH: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütung durch Kreditinstitute seit 1990 schuldhaft verletzt

Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für Kreditinstitute die ihnen obliegende Verpflichtung zur Aufklärung über so genannte Rückvergütungen bereits auf Grundlage von zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 1989 und 1990 erkennbar sein musste und sie deshalb im Falle einer Nichtaufklärung ein Verschulden trifft.

Eine Rückvergütung liegt vor, wenn die beratende Bank, die Fondsanteile empfiehlt, von den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten der Fondsgesellschaften, die der Bankkunde an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, hinter dem Rücken des Kunden von der Fondsgesellschaft einen Teil als Provision rückvergütet erhält, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse daran hat,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2010
- 17 U 67/09, 17 U 88/09, 17 U 92/09, 17 U 107/09, 17 U 113/09, 17 U 118/09, 17 U 12/10, 17 U 13/10 -

Fehlende Aufklärung über Rückvergütungen – Bank ist bei Vertrieb von Medienfonds zu Schadensersatz verpflichtet

Risiko von Verlusten der Anleger durch Bezeichnung als „Garantiefonds“ von Bank in erheblicher Weise verschleiert

Eine beratende Bank, die selbst Medienfonds vertreibt, haftet dem Anleger auf Schadensersatz haftet, wenn sie ihn nicht über ihr zufließende Rückvergütungen aufgeklärt hat und der Fonds im Prospekt unzutreffend als „Garantiefonds“ bezeichnet worden ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall erwarben die Kläger auf Empfehlung von Kundenberatern der beklagten Bank Kommanditanteile an zwei Medienfonds in unterschiedlicher, sich zwischen 25.000,- und 50.000,- € bewegender Höhe. Dafür erhielt die Bank ohne Wissen der Anleger von den Fonds eine auf die Zeichnungssumme bezogene Provision von mindestens 8,25 %. Auf den Deckblättern der Informationsbroschüren... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2009
- XI ZR 586/07 -

BGH zum vorsätzlichen Verschweigen von Rückvergütungen

Bank kann Anlageberater nicht dazu anhalten, Kunden über Rückgewinnung aufzuklären

Der Bundesgerichtshofs hat erneut über Rechtsfragen im Zusammenhang mit verdeckt geflossenen Rückvergütungen an eine Bank aus Ausgabeaufschlägen, die von den Kunden an eine Kapitalanlagegesellschaft zu zahlen waren, entschieden.

Der XI. Zivilsenat hatte mit Urteil vom 19. Dezember 2006 entschieden, dass die beklagte Bank durch das Verschweigen der Rückvergütungen den mit ihrem Kunden zustande gekommenen Beratungsvertrag verletzt hat und ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden aus vorsätzlichem Handeln der Beklagten nicht nach § 37 a WpHG verjährt ist. Er hatte die Sache zur Klärung der Frage, ob die Beklagte... Lesen Sie mehr