die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Koblenz“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 05.04.2018
- 4 VJ 4/15 -
Narkolepsie ist als Impfschaden nach Schweinegrippeimpfung anzuerkennen
Zahlreiche Fälle dokumentieren europaweit Zusammenhang zwischen Impfung und Narkolepsie
Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im Jahr 2009 wurde weltweit vor den Folgen der Schweinegrippe gewarnt und die Bevölkerung aufgefordert, sich impfen zu lassen. Die seinerzeit zwölfjährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens unterzog sich deshalb ebenfalls einer Influenzaimpfung. Einige Monate nach der Impfung traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen einer Narkolepsieerkrankung erkannt wurden. Der Antrag auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz wurde durch die zuständige Behörde abgelehnt.Das Sozialgericht Koblenz gab der dagegen gerichteten Klage statt und stützte sich zur Begründung zum einen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.03.2018
- S 14 KR 980/17 -
Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen informieren
Versicherten kann verspäteter Eingang einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen nicht bekannter Schließung einer Geschäftsstelle nicht vorgehalten werden
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Krankenkassen ihre Versicherten über Veränderungen im Geschäftsstellennetz in Kenntnis setzen müssen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die beklagte Krankenkasse eine Geschäftsstelle geschlossen, die vor Ort betroffenen Versicherten hierüber jedoch nicht informiert. Demzufolge war die Schließung dem Kläger des Verfahrens, der schon längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt war und der deshalb Anspruch auf Krankengeld hatte, nicht bekannt. Folglich sandte er seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 17.10.2017
- S 14 AS 883/15 -
Veräußerung des Eigenheims an Prozessbevollmächtigten zur Begründung eines Hartz IV-Anspruchs unzulässig
Notariell geschlossener Kaufvertrag mit dem Ziel der eigenen Bereicherung zu Lasten der Allgemeinheit sittenwidrig und unwirksam
Wird ein notarielle Kaufvertrag nur geschlossen, um sich zu Lasten der Allgemeinheit zu bereichern, ist dieser Vertrag unwirksam. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz und verwies darauf, dass eine alleinstehende Arbeitslose, die ihr selbst bewohntes Eigenheim ihrem Prozessbevollmächtigten überlässt, um Hartz IV-Leistungen beziehen zu können, dann sittenwidrig handelt, wenn der vereinbarte Kaufpreis erst gezahlt werden soll, wenn die Frau längst im Rentenalter ist und die monatliche Miete bis dahin vom Jobcenter übernommen werden soll.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine alleinstehende Arbeitslose aus dem Westerwald, bemüht sich seit Jahren um Hartz IV-Leistungen. Das zuständige Jobcenter lehnte eine entsprechende Leistungsgewährung ab, weil die Frau über Vermögen verfüge, und zwar in Gestalt eines von ihr selbst bewohnten Eigenheims. Zur Überbrückung wurden ihr lediglich Darlehen gewährt. Ein selbstgenutztes... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 15.03.2017
- S 11 SO 62/15 -
Blinde haben Anspruch auf Versorgung mit Laser-Langstock
Laser-Langstock hat wesentliche Gebrauchsvorteile gegenüber herkömmlichem Blinden-Langstock
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass blinde Versicherte bei entsprechender ärztlicher Verordnung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Laser-Langstock an Stelle eines einfachen Blindenstocks verlangen können.
Die gesetzlich krankenversicherte Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits war als Erwachsene infolge einer Krankheit erblindet. Nach einer Umschulung hatte sie eine Beschäftigung als Masseurin gefunden. Mit Hilfe ihres Blindenstocks ist sie in der Lage, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsstelle zu erreichen und sich selbständig zu versorgen. Die Krankenkasse übernahm... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 10.04.2017
- S 11 KR 128/17 ER -
Krankmeldung: Geschlossene Arztpraxis an Rosenmontag kein Grund für Nichtvorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Rosenmontag ist kein Feiertag
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass sich ein Versicherter im Falle der Arbeitsunfähigkeit gegenüber seiner Krankenkasse nicht darauf berufen kann, dass die Praxis seines behandelnden Arztes am Rosenmontag geschlossen war.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte ein im Landkreis Neuwied lebende Mann von seinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, die am Freitag endete. Nach den geltenden Vorschriften im Krankenversicherungsrecht hätte es deshalb genügt, wenn sich der Versicherte am darauffolgenden Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätte ausstellen lassen (§ 46 Satz 2 SGB... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.04.2017
- S 14 AS 656/15 -
Falschangaben zum Eigenheim: Hartz IV-Empfänger muss 75.000 Euro zurückzahlen
Rheinland-Pfälzer erhält über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.
Der alleinstehende Rheinland-Pfälzer des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer einer Immobilie, die er selbst bewohnt, zu einem kleinen Teil aber auch vermietet hat. Zwar ist ein selbstgenutztes Eigenheim an sich beim Hartz IV-Bezug vor einer Verwertung geschützt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn es unangemessen groß ist. Alleinstehenden wird dabei im Regelfall eine Wohnfläche... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 30.11.2016
- S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16 -
Krankenkasse muss Kosten für Echthaarperücke jährlich erneut übernehmen
Ein Jahr lang getragene Perücken trotz sorgfältiger Pflege als Dauerversorgung nicht mehr geeignet
Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die beklagte Krankenkasse bereits mit Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 1. Oktober 2015 verpflichtet worden, der Klägerin die Kosten für eine 2014 beschaffte Echthaarperücke zu erstatten. Dies hatte die Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, eine Kunsthaarperücke sei ausreichend. In den Jahren 2015 und 2016 beschaffte sich die Klägerin neue... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2016
- S 1 R 291/16 ER -
Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente an berechtigten Empfänger erneut auszahlen
Verantwortung für Fehlbuchung lag nachweislich bei Rentenversicherung
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass die Rentenversicherung nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten dazu verpflichtet ist, die Rente an den eigentlich Rentenberechtigten erneut auszuzahlen.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank korrigiert,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 23.03.2016
- S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14 -
Arbeitslose müssen Umzug rechtzeitig melden
Agentur für Arbeit muss Arbeitslosen jederzeit persönlich unter der angegebenen Anschrift erreichen können
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen.
Die Agentur für Arbeit muss einen Arbeitslosen an jedem Tag, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, persönlich unter der von ihm angegebenen Anschrift (Wohnung) erreichen können. Dies regelt die sogenannte Erreichbarkeits-Anordnung, aus der sich für den Arbeitslosen verbindliche Rechte und Pflichten ergeben. Hierüber werden Arbeitslose regelmäßig durch das sogenannte Merkblatt für... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016
- S 14 KR 760/14 -
Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen
Teilnahme an Kursen ist als Krankenbehandlung einzustufen
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Bürger geklagt, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet, die, wie ärztlich bescheinigt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Aus diesem Grund möchte er schon jetzt die Gebärdensprache erlernen, zumal ihm sein Facharzt bescheinigt hat, dass es wichtig sei, möglichst frühzeitig, noch vor dem Eintreten vollständiger Taubheit,... Lesen Sie mehr