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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.09.2017
- XI R 15/15 -

BFH zur Übermittlung von mandatsbezogenen Daten zu Umsatzsteuerzwecken

Keine Berufung auf anwaltliche Schweigepflicht

Ein Rechtsanwalt, der beratend für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig ist, muss dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Er kann die Abgabe dieser Meldungen nicht unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht verweigern. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im vorliegenden Fall erbrachte eine Rechtsanwaltsgesellschaft Leistungen aus anwaltlicher Tätigkeit an Unternehmer, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind. Der Ort der Leistungen lag somit nicht im Inland. Zudem waren die Leistungsempfänger in ihrem Ansässigkeitsstaat Steuerschuldner für die von der Klägerin bezogenen Leistungen. Dementsprechend erteilte die Klägerin Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer. Die dann erforderliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung mit Angabe der USt-IdNrn ihrer Mandanten verweigerte die Rechtsanwaltsgesellschaft allerdings unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht.Der BFH folgte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 12.12.2013
- 5 V 1934/13 U -

Finanzamt muss Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns darlegen

"Briefkastenfirma" darf Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen

Das Finanzgericht Münster hat wichtige Grundsätze zur Versagung des Vorsteuerabzuges wegen eines betrügerischen Handelns aufgestellt. Er hat im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes klargestellt, dass – abweichend vom allgemeinen Grundsatz – das Finanzamt in diesen Fällen regelmäßig die objektive Feststellungslast für die eine Versagung des Vorsteuerabzugs begründenden Umstände trage. Daher müsse es konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergebe, dass der Unternehmer von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst habe bzw. hätte wissen können oder müssen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht verpflichtet, einen echten „Negativbeweis“ dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hatte. Dies gelte auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers.

In dem vorzuliegenden Streitfall hatte die Antragstellerin von einer GmbH, die sowohl eine Steuernummer als auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besaß, aus Polen stammende PKW erworben. Die in den Rechnungen der GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer machte die Antragstellerin als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, weil es sich bei der GmbH um kein tatsächlich... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2013
- XI R 11/09 -

Bundesfinanzhof zur innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt u.a. voraus, dass der verkaufte Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet wird.

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und wenn dieser die Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte eine deutsche GmbH 1998 zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (A). Dieses teilte der GmbH auf Anfrage lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einer finnischen Ltd. mit, an die es die Maschinen weiterverkauft habe. Die Maschinen wurden von einer von A beauftragten Spedition bei der GmbH abgeholt und nach Finnland verschifft.... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
- 5 U 144/10 -

Impressumspflicht: Fehlende Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt keinen Bagatellverstoß dar

Spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor

Fehlen im Impressum eines Internethändlers Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so stellt dies kein Bagatellverstoß vor. Eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor. Ein Recht zur Abmahnung besteht daher. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Mitbewerber einen Autohändler ab, weil dieser es unterließ auf seiner Internetpräsenz Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu machen. Der Mitbewerber hielt dies für einen Wettbewerbsverstoß. Nachdem der Autohändler zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgeben hatte, sich aber... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2010
- 103 O 34/10 -

Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Recht zur Abmahnung besteht wegen mangelnder spürbarer Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht

Wird im Impressum weder das Handelsregister noch die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, so ist darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Die Verbraucherinteressen werden nicht spürbar beeinträchtigt. Ein Recht zur Abmahnung besteht für einen Mitbewerber daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein über das Internet tätiger Autohändler keine Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und mahnte den Autohändler ab. Dieser gab eine Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € zu... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2012
- C-273/11 -

EuGH zu den Voraussetzungen für Mehrwertsteuerbefreiungen bei inntergemeinschaftlichen Geschäften

Mitgliedsstaat kann Verkäufer bei nicht erbrachten Nachweisen für inntergemeinschaftlichen Geschäften Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung versagen

Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat verkauft hat, kann die Mehrwertsteuerbefreiung versagt werden, wenn es nicht nachgewiesen hat, dass es sich dabei um ein innergemeinschaftliches Geschäft handelte. Hat das Unternehmen diesen Nachweis hingegen erbracht und in gutem Glauben gehandelt, darf ihm die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden, der Käufer habe die Waren nicht an einen Ort außerhalb des Versandstaats befördert. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie* wird die in einem Mitgliedstaat erfolgte Veräußerung von Waren, die für einen Käufer, der selbst in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ausgangspunkt der Versendung oder Beförderung der Gegenstände steuerpflichtig ist, in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, im erstgenannten Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer befreit. In einem... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.11.2010
- XI R 11/09 -

BFH legt EuGH Frage zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vor

EuGH soll über Vereinbarkeit von EU-Richtlinie mit Notwendigkeit des buchmäßigen Nachweises der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Käufers entscheiden

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) u. a. die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist und ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist.

Ein Gegenstand, der durch einen Unternehmer oder durch seinen Abnehmer in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (so genanntes Bestimmungsland) befördert oder versendet wird, ist nur dann als innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei, wenn der Erwerb des Gegenstandes der... Lesen Sie mehr