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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weintrauben“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 10.12.2014
- 5 K 1338/13.TR -

Eisweinherstellung: Sinnenprüfung ist maßgebendes Kriterium für Zuteilung der Prädikatsstufe

Land­wirtschafts­kammer darf Erteilung der Prüfnummer für Eiswein nicht ohne Durchführung einer Sinnenprüfung ablehnen

Ein Winzer, der nachvollziehbar darlegt, dass ein von ihm zur Erteilung einer amtlichen Prüfnummer für Eiswein angestellter Wein für eine Eisweinherstellung in Betracht kommt, hat einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sinnenprüfung. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Trier.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte den Antrag eines Moselwinzers auf Erteilung einer amtlichen Prüfnummer für einen 2011er Riesling Eiswein ohne Durchführung einer Sinnenprüfung mit der Begründung abgelehnt, das die Laboranalysewerte auf einen weit fortgeschrittenen Befall des Leseguts mit dem Botrytis-Pilz hindeuteten, weshalb es zur Eisweinherstellung nicht geeignet sei. Die im Februar 2012 geernteten Trauben wiesen die üblichen Fäulnisparameter auf, sodass die für die Zuerkennung des Prädikats Eiswein erforderliche Konzentrierung der Inhaltsstoffe der verwendeten Trauben durch... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2014
- 8 A 10489/13.OVG -

Prädikat "Eiswein" setzt gefrorene Weintrauben bei Lese und Kelterung voraus

Für Eiswein typische Konzentrierung bei Trauben erfordert Mindesttemperatur von -7° C über einen Zeitraum von 10 bis 12 Stunden

Die Zuerkennung des Prädikats Eiswein setzt voraus, dass die Weintrauben bei Lese und Kelterung gefroren sind. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit, dass die Land­wirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz zu Recht die Zuerkennung des Prädikats Eiswein für zwei Weine des Jahrgangs 2011 abgelehnt hatte.

Die klagende Weinkellerei des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte für zwei Weine des Jahrgangs 2011 die Zuerkennung des Prädikats Eiswein. Die zuständige Landwirtschaftskammer ließ die eingereichten Proben schon nicht zur sensorischen Prüfung zu. Sie berief sich dabei auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes, wonach angesichts der Temperaturen zur Zeit der Lese und der Analyseergebnisse... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2013
- VI ZR 56/12 -

BGH zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

Schuldnerin nahm Gelder von Winzern mit einer Rückzahlungsverpflichtung entgegen, um damit in ihrem Aktivgeschäft zu wirtschaften

Es besteht eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz für überjährige Zinsgeschäfte der Winzergenossenschaften und vergleichbaren Betriebe mit Winzergeldern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein in der Pfalz ansässiger Winzer, nimmt die Beklagten als ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der zwischenzeitlich insolventen L. GmbH & Co. KG wegen des von ihm über mehrere Jahre bei der Schuldnerin belassenen und aufgrund der Insolvenz nicht zurückerhaltenen "Winzergelds" auf Schadensersatz in... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.03.2013
- 2 K 761/12.NW -

Verwaltungsgericht Neustadt zu den Anforderungen eines Eisweins

Erfolglose Klage einer Weinkellerei auf Erteilung der amtlichen Prüfnummer für Weine in Verbindung mit dem Prädikat "Eiswein"

Eiswein muss aus Trauben gewonnen werden, die bei hartem Frost mit Temperaturen von weniger als -7° C geerntet werden. Die Trauben müssen zudem in gefrorenem Zustand gepresst werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin im Januar 2012 von verschiedenen Erzeugern Moste und Trauben aus dem Anbaugebiet Pfalz bezogen. Die zur Herstellung dieser Moste verwendeten Trauben sowie die weiteren Trauben waren am 17. und 18. Januar 2012 in den Gemarkungen Essingen, Knöringen und Walsheim, nördlich der Stadt Landau, geerntet worden. An diesen Tagen waren in der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 29.02.2012
- 5 K 1333/11.TR -

Wein aus Tafeltrauben/Zierreben darf nicht Federweißer heißen

Verwendung der Begriffe „teilweiser gegorener Traubenmost“ bzw. „Federweißer“ nur für aus Keltertrauben gewonnene Erzeugnisse zulässig

Für Erzeugnisse aus Tafeltrauben/Zierreben dürfen die Begriffe „teilweise gegorener Traubenmost“ bzw. „Federweißer“ nicht verwandt werden, weil die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften des Weinrechts die Verwendung dieser Begriffe nur für Erzeugnisse vorsehen, die aus klassifizierten Keltertrauben hergestellt worden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine in Rheinhessen ansässige Firma gegen das Land in Gestalt der ADD Trier. Zur Begründung ihrer Klage vertraten sie die Auffassung, dass die Gewinnung und Vermarktung von teilweise gegorenem Traubenmost aus Tafeltrauben/Zierreben zulässig sei, weil die weinrechtlichen Vorschriften auf ein derartiges Erzeugnis nicht anwendbar seien, da gerade... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005
- 3 U 806/05 -

Schadensersatz für Sturz über eine Weintraube - zur Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes

Alle 15 bis 25 Minuten muss kontrolliert werden

Im Supermarkt muss mindestens alle 15 bis 25 Minuten der Fußboden der Obstabteilung kontrolliert werden, damit niemand durch herumliegendes Obst ins Rutschen gerät. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Im Fall war eine Kundin über eine liegen gebliebene Weintraube in der Obstabteilung eines Supermarktes gestürzt, wobei sie sich einen Bänderriss am linken Knie zuzog. Ihre gegen den Supermarkt gerichtete Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wurde allerdings vom Oberlandesgericht Nürnberg abgewiesen.Die Richter wiesen die Klage ab, da sie zu der Überzeugung gelangten,... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2005
- 18 Ca 1687/05  -

Verzehr von Weintrauben - Diebstahl von geringwertigen Sachen ist nicht immer ein Kündigungsgrund

Interessenabwägung ist erforderlich

Der Diebstahl geringwertiger Sachen am Arbeitsplatz stellt nicht immer einen Kündigungsgrund dar. Es müsse auch eine Interessenabwägung statt finden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Im Fall hatte eine 56-jährige Verkäuferin einer Supermarktkette in der Pause rund 120 Gramm Weintrauben gegessen. Ihr Arbeitgeber hatte sie daraufhin sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt.Das Gericht sah das verbotene Verspeisen unbezahlter Lebensmittel als "schweren Vertragsverstoß" an. Der Arbeitgeber müsse aber eine Interessenabwägung vornehmen, die hier... Lesen Sie mehr