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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.2012
- 6 P 11.11 -
Kein Sozialplan bei Schließung einer Betriebskrankenkasse durch das Bundesversicherungsamt
Einigungsstelle nicht zur Erstellung eines Sozialplans berechtigt
Die bei einer Betriebskrankenkasse gebildete Einigungsstelle ist nicht berechtigt, im Falle der Schließung der Kasse durch das Bundesversicherungsamt einen Sozialplan zu beschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigte die
Beschluss der Einigungsstelle aufgehoben
Das von der
Personalrat hat Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Sozialplänen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsbeschwerden des Hauptpersonalrats und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011
[Aktenzeichen: PB 21 K 4633/10] - Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 27.09.2011
[Aktenzeichen: PB 15 S 1026/22]
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Dokument-Nr. 14745
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