Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2014
- 8 W 341/14 -
"Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen": Unklare Formulierung auf Briefumschlag spricht gegen Testierwillen
Strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens bei unüblichen Testamenten
Schreibt ein Erblasser auf einen Briefumschlag "Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen", so spricht dies gegen einen Testierwillen. Denn es bleibt unklar, ob nicht nur eine Unmutsäußerung vorliegt und wer stattdessen erben soll. Wird ein Testament in einer unüblichen Form abgefasst, so sind strenge Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens zu stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Erblasser im Juli 2014 verstarb, beanspruchten seine beiden einzigen und aus erster Ehe stammenden Kinder das Erbe. Die erste Ehefrau war bereits zuvor vestorben. Es gab jedoch Zweifel am Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, da ein
Eintritt der gesetzlichen Erbfolge
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Kinder und hob daher die Entscheidung des Nachlassgerichtes auf. Die
Kein Vorliegen eines wirksamen Testaments aufgrund fehlenden Testierwillens
Aus dem Text auf dem
Strenge Anforderungen an Nachweis des Testierwillens bei unüblichen Testamenten
Das Oberlandesgericht verwies zudem darauf, dass zwar die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Nachlassgericht Esslingen, Beschluss vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 6 NG 155/2014]
- Bei einem Testament in Form eines Briefs muss Testierwillen des Erblassers feststehen
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1997
[Aktenzeichen: 3 W 24/97]) - Erbeinsetzung auf Bestellzettel als wirksames Testament
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2023
[Aktenzeichen: 3 W 96/23])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19224
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss19224
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.