wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.10.2014
63 S 203/14 -

Durch Bauarbeiten begründete Beeinträchtigung der Mietwohnung rechtfertigt Unter­lassungs­anspruch nur bei Vorliegen einer erheblichen Störung

Bei unwesentlichen Störungen stehen mietrechtliche Gewähr­leistungs­ansprüche zur Verfügung

Kommt es aufgrund eines aufgestellten Gerüstes und von Bauarbeiten zu einer Beeinträchtigung einer Mietwohnung, so rechtfertigt dies nur dann einen Unter­lassungs­anspruch, wenn sich die Beeinträchtigung als erheblich darstellt. Liegt dagegen eine nur unwesentliche Störung vor, so stehen dem Mieter die mietrechtlichen Gewähr­leistungs­ansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, zur Verfügung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich die Mieter einer Wohnung über Beeinträchtigungen, die mit Bauarbeiten an der Außenfassade des Hauses einhergingen. So führten sie an, dass es durch Hämmern, Klopfen, Bohren, Transport von Baumaterial über einen Lastenaufzug, lautstarke Unterhaltungen der Bauarbeiter sowie durch Sägearbeiten zu einer Lärmbelästigung gekommen sein soll. Darüber hinaus trugen sie eine Sichtbeeinträchtigung und Verdunkelung durch das Baugerüst sowie Baustaub auf den Fensterbänken vor. Sie befürchteten ebenfalls eine erhöhte Einbruchsgefahr. Die Mieter wollten daher mittels einer einstweiligen Verfügung einen Baustopp und den Abbau des Gerüstes erreichen.

Kein Anspruch auf Unterlassung der Bauarbeiten und auf Entfernen des Baugerüstes

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieter. Diesen habe kein Anspruch auf Unterlassung der Bauarbeiten und auf Entfernen des Baugerüstes gemäß § 862 BGB zugestanden. Die von ihnen angeführte Besitzstörung nach § 858 BGB habe nicht vorgelegen. Zwar verkannte das Gericht nicht, dass hier der Mietgebrauch beeinträchtigt war. Jedoch setze das Vorliegen einer Besitzstörung eine Erheblichkeit der Beeinträchtigungen voraus. Daran habe es hier gefehlt. Zwar müsse grundsätzlich der Vermieter die Unwesentlichkeit der Störung darlegen und gegebenenfalls beweisen. Der Vortrag der Mieter habe jedoch bereits nichts über die Intensität der Beeinträchtigungen beinhaltet. Dies sei aber erforderlich gewesen.

Schutz des Mieters durch mietrechtliche Gewährleistungsansprüche

Das Landgericht verwies darauf, dass der Mieter in einem solchen Fall nicht schutzlos stehe. Denn liegt eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs vor, so könne der Mieter mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, geltend machen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 1589/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2014, Seite: 1589
GE 2014, 1589

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20429 Dokument-Nr. 20429

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20429

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?