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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2017
- 6 TaBV 1585/16 -
Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei Zalando SE auf Antrag von ver.di
Antrag von ver.di wegen fehlenden fortbestehenden Rechtsverhältnisses zwischen der Zalando SE und ver.di unzulässig
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig gehalten.
Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem SEBeteiligungsgesetz* eine Beteiligungsvereinbarung zur weiteren Regelung der Mitbestimmung zu treffen. Diese wird für die Arbeitnehmer von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ verhandelt, das sich aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft zusammensetzt. Nach Abschluss einer Vereinbarung löst sich das Verhandlungsgremium auf.
Gewerkschaft ver.di hält Mitbestimmungsvereinbarung für unwirksam
Bei der Zalando SE wurde mit einem solchen Besonderen Verhandlungsgremium eine Mitbestimmungsvereinbarung getroffen. Die
LAG erklärt Antrag von ver.di für unzulässig
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diesen Antrag für unzulässig gehalten, weil zwischen der Zalando SE und
Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Erläuterungen
* - Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 23955
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