Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.02.2018
- 7 U 39/17 -
Auffahrunfall auf der Autobahn: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Mithaftung des Auffahrenden begründen
Fahrstreifenwechsel ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers begründet volle Haftung des vorausfahrenden Fahrzeugs
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer 100 prozentiger Schadensersatz zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß - maßvoll - überschritten hat. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Oberhausen nahm den Beklagten aus Dortmund und den Haftpflichtversicherer des Beklagten aus einem
LG verneint Mithaftung des Auffahrenden
Den Ersatz des dem Kläger durch den
Beklagte halten 25 prozentige Mithaftung des Auffahrenden für gerechtfertigt
Mit ihrer gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegten Berufung machten die Beklagten geltend, dass das Überschreiten der
OLG: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit begründe keine Mithaftung
Der Argumentation der Beklagten hat sich das Oberlandesgericht Hamm nicht angeschlossen und wies die Berufung zurück. Das Überschreiten der
Schuldhafter, den Unfall mitverursachender Verkehrsverstoß des Auffahrenden nicht erkennbar
Den Beklagten treffe ein erhebliches Verschulden. Aus Unachtsamkeit und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten habe er sein Fahrzeug auf die linke Fahrspur herübergezogen. Ein schuldhafter, den
Maßvollen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht relevant
Die damit auf Seiten des Klägers zu berücksichtigende Betriebsgefahr seines Fahrzeugs falle aufgrund des erheblichen Verschuldens des Beklagten im Abwägungsverhältnis nicht mehr ins Gewicht. Aus der maßvollen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Grundloses Abbremsen eines Fahrzeugs führt bei Auffahrunfall zu Mithaftungsquote von 30 Prozent
(Amtsgericht München, Urteil vom 19.02.2014
[Aktenzeichen: 345 C 22960/13]) - Gefahr eines Auffahrunfalls durch nachfolgenden Verkehr rechtfertigt grundsätzlich keine Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Verkehr
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 25.02.2015
[Aktenzeichen: 3 Ss OWi 160/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25636
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25636
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.