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Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 19.11.2020
- 2 B 350/20 -
Beschwerde von Kreistagsmitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen des Kreistags erfolgreich
Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Gremien des Kreistags Saarlouis
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat der Beschwerde von zwei Mitgliedern des Kreistags (Antragsteller) gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 17.11.2020 stattgegeben und den Landrat des Landkreises Saarlouis (Antragsgegner) vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Antragsteller in den Gremien des Kreistags an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts besteht - derzeit - keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) während der Sitzungen.
Verpflichtung ergibt sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch aus dem Ordnungs- und Hausrecht
Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarland, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29492
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