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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2020
- 13 UF 134/20 -
Keine Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe bei Pkw mit Fahrzeugwert von 15.000 EUR
Vorliegen von verwertbaren Vermögen
Es besteht kein Anspruch auf Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe, wenn die antragstellende Person Eigentümerin eines Pkw mit einem Fahrzeugwert von 15.000 EUR ist und das Fahrzeug beruflich nicht benötigt wird. Es liegt insofern verwertbares Vermögen vor. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Strausberg hatte einen Ehegatten im August 2020 zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Um dagegen Beschwerde einzulegen, beantragte der Ehegatte
Keine Verfahrenskostenhilfe wegen Eigentums an Pkw
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied gegen den Ehegatten. Diesem stehe keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2020
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29595
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